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| OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 1004/05
- OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
Weitere Voraussetzung für eine zulässige Verdachtsberichterstattung ist , dass das Medium durch die Art der Darstellung deutlich macht , dass es sich einstweilen um nicht mehr als einen Verdacht handelt und dass die Sachlage offen ist (vgl. BGH, AfP 2000, 167) . - LG Hamburg, 28.09.1990 - 324 O 351/90
Ersatz von Rechtsanwaltskosten als Folgeschaden; Anspruch auf Widerruf und …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
Die gesonderte Abrechnung der Kosten für Gegendarstellung, Unterlassung und Widerruf ist ebenfalls nicht zu beanstanden, da es sich insoweit um verschiedene Angelegenheiten handelt (vgl. LG Hamburg, AfP 1990, 332, 333) . - LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 1004/05
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2007 - 7 U 88/06
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26. Mai 2006, Geschäftsnummer 324 O 1004/05, wird zurückgewiesen.
- OLG Hamburg, 28.01.2014 - 7 U 44/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Berichtigungsanspruch bei …
Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 16.4.1987, 3 U 210/86, NJW-RR 1988, 736, 737; Urteil vom 23.3.2007, 7 U 88/06;… ebenso Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 274) kommt bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht. - OLG Hamburg, 30.07.2019 - 7 U 12/19
Gegendarstellungsanspruch: Verdachtsäußerung in Form einer echten Frage
Zwar mag bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Gegendarstellungs- oder Berichtigungsanspruch in Betracht kommen (so HansOLG Hamburg NJW-RR 1988, 736, 737 sowie Urteil des Senats v. 23.3.2007, 7 U 88/06;… Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 274). - OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11 Zwar mag bei unzutreffenden Verdachtsäußerungen grundsätzlich ein Berichtigungsanspruch in Betracht kommen (so HansOLG Hamburg NJW-RR 1988, 736, 737 sowie Urteil des Senats v. 23.03.2007, 7 U 88/06; Prinz/Peters, Medienrecht, Rn, 274), Dieses gilt aber nicht, wenn die Verdachtsäußerung in Form einer echten Frage erfolgt.
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