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| OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 93/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.09.2007 - 324 O 472/07
- OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 93/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 93/07
Da es sich nicht um eine mehrdeutige Äußerung handele, komme die Anwendung der Grundsätze aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2005 ( NJW 2006, 207 ff) nicht in Betracht.Selbst wenn aber die beanstandete Meldung entgegen der Auffassung des Senats als mehrdeutig anzusehen wäre, wäre der Beurteilung des Unterlassungsanspruchs diejenige - nicht fernliegende - Deutungsvariante zu Grunde zu legen, die das Persönlichkeitsrecht stärker verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, NJW 2006, 207 ff), also hier das Textverständnis, auf das sich der Klagantrag bezieht.
- LG Hamburg, 21.09.2007 - 324 O 472/07
Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 93/07
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24 , vom 21.9.2007 - 324 O 472/07 - wird zurückgewiesen.
- OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 59/07 aa) Ihr erster Satz ist im Gegenteil wahr; dies zeigen die Entscheidungsgründe des in Bezug genommenen Urteils des Landgerichts Hamburg in der Sache des Klägers gegen Dr. G...., Geschäftsnummer 324 O 460/06, das dem Senat im Berufungsverfahren gleichen Rubrums, Geschäftsnummer 7 U 93/07, wegen eines Unterlassungsanspruchs aus Anlass derselben Berichterstattung als Anlage K 1 vorgelegt worden ist.
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