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   VGH Hessen, 26.09.1986 - 7 UE 1118/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,7675
VGH Hessen, 26.09.1986 - 7 UE 1118/85 (https://dejure.org/1986,7675)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.09.1986 - 7 UE 1118/85 (https://dejure.org/1986,7675)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. September 1986 - 7 UE 1118/85 (https://dejure.org/1986,7675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 6a AuslG
    Dolmetscherkosten keine erstattungsfähigen Abschiebungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 26.04.1979 - VII OE 30/78
    Auszug aus VGH Hessen, 26.09.1986 - 7 UE 1118/85
    Namentlich muß der Senat nicht darüber befinden, ob (nur) die Kosten erstattungsfähig sind, die nach der Anordnung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde angefallen sind (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.1979, VII OE 30/78), oder ob möglicherweise auch die zur Vorbereitung der Entschließung der Ausländerbehörde entweder bei ihr selbst oder bei einer anderen Behörde, die auf ihr Ersuchen im Wege der Amtshilfe tätig geworden ist, entstandenen Kosten vom Arbeitgeber zu erstatten sind.
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Darunter fallen also nur die Kosten, die gerade mit der Amtshandlung der Abschiebung in Zusammenhang stehen (…BVerwG, U. v. 3. November 1987 - 1 C 37.84 -, a.a.O.), wobei hier offenbleiben kann, ob die Kosten notwendigerweise nach der Anordnung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde angefallen sein müssen (so Hess. VGH, U. v. 26. April 1979 - VII OE 30/78 -) oder ob möglicherweise auch die zur Vorbereitung der Abschiebungsanordnung entweder bei der Ausländerbehörde oder bei einer im Wege der Amtshilfe oder im eigenen Aufgabenkreis tätig gewordenen anderen Behörde entstandenen Kosten zu den Abschiebungskosten zählen (vgl. Hess. VGH, U. v. 26. September 1986 - 7 UE 1118/85 -, InfAuslR 1987, 150).

    Jedenfalls gehören hierzu diejenigen Kosten nicht, die im ausländerbehördlichen Grundverfahren - etwa im Zusammenhang mit dem Erlaß einer Ausweisungsverfügung - entstanden sind, und ebenso nicht diejenigen, die in einem gegen den Ausländer geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Polizei angefallen sind, selbst wenn die Ausländerbehörde sich die dabei gewonnenen Erkenntnisse zunutze macht (…BVerwG, U. v. 3. November 1987 - 1 C 37.84 -, a.a.O.; Hess. VGH, U. v. 26. September 1986 - 7 UE 1118/85 -, a.a.O.).

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