Rechtsprechung
| VGH Hessen, 17.02.2004 - 7 UE 1915/02.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Hessen, 24.10.2005 - 7 UE 1365/05
Asyl; Serbien-Montenegro; Gruppenverfolgung; Verfolgungsprognose; …
Bereits in seinem Urteil vom 17.02.2004 hat der Senat dahin erkannt, dass psychische Erkrankungen, insbesondere Angstzustände in Serbien und Montenegro angemessen neuropsychiatrisch behandelt werden können (Hess. VGH, U. v. 17.02.2004 -7 UE 1915/02.A -) An dieser Rechtsprechung hat der Senat seither festgehalten (vgl. Hess. VGH Be. v. 20.01.2005 - 7 TG 3664/04 - v. 19.01.2005 - 7 TG 3874/04 - v. 05.10.2004 - 7 TG 2830/04 - u. v. 24.09.2004 - 7 TG 2563/04 -). - VGH Hessen, 18.02.2005 - 7 UE 1430/03
Serbien und Montenegro, Sandzak, Moslems, SDA, Mitglieder, Psychische Erkrankung, …
erkannt, dass posttraumatische Belastungsstörungen in Serbien und Montenegro angemessen neuropsychiatrisch behandelt werden können (Hess. VGH, U. v. 17.02.2004 -7 UE 1915/02.A-) An dieser Rechtsprechung hat der Senat seither festgehalten (vgl. Hess. VGH Be. v. 20.01.2005 - 7 TG 3664/04 - v. 19.01.2005 - 7 TG 3874/04 - v. 05.10.2004 - 7 TG 2830/04 - u. v. 24.09.2004 - 7 TG 2563/04 -). - VG Frankfurt/Main, 10.08.2004 - 1 E 1668/04
Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Gebietsgewalt, UNMIK, KFOR-Truppen, …
Das erkennende Gericht folgt in seiner Bewertung dem Urteil des 7. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.02.2004, 7 UE 1915/02.A. Diese Bewertung wird dadurch gestützt, dass mit der Auskunft des Deutschen Verbindungsbüros im Kosovo an das VG Osnabrück vom 16.04.2004 eindeutig erscheint, dass jedenfalls nunmehr eine als hinreichend zu bewertende Basisversorgung sowohl medikamentös als auch in Form einer psychotherapeutischen Betreuung im Kosovo existiert und auch finanziell zugänglich erscheint.
- VGH Hessen, 15.11.2005 - 7 UZ 2214/05 In seinem Urteil vom 17.02.2004 - 7 UE 1915/02.A - hat der Senat nämlich dahin erkannt, dass posttraumatische Belastungsstörungen in Serbien und Montenegro und selbst in der serbischen Provinz Kosovo angemessen neuropsychiatrisch behandelt werden können.
- VGH Hessen, 07.09.2005 - 7 UZ 2143/05 In seinem Urteil vom 17.02.2004 - 7 UE 1915/02.A- hat der Senat nämlich dahin erkannt, dass posttraumatische Belastungsstörungen in Serbien und Montenegro und selbst in der serbischen Provinz Kosovo angemessen neuropsychiatrisch behandelt werden können.
- VG Frankfurt/Main, 08.03.2007 - 2 E 1116/06 Zwar kann mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof davon ausgegangen werden, dass posttraumatische Belastungsstörungen in Serbien - und auch im Kosovo - in einer Weise behandelt werden können, dass grundsätzlich keine wesentliche oder lebensbedrohende Verschlechterung des Gesundheitszustands eintritt (Urteil vom 17.02.2004, Az.: 7 UE 1915/02.A; Beschluss vom 20.05.2005, Az.: 7 UZ 3420/04.A; Beschluss vom 21.07.2005, Az.: 7 UZ 1641/05; Beschluss vom 04.10.2005, Az.: 7 UZ 2337/05; Urteil vom 18.10.2005, Az.: UE 2182/05.A).
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