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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3452
VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85 (https://dejure.org/1988,3452)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.03.1988 - 7 UE 273/85 (https://dejure.org/1988,3452)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. März 1988 - 7 UE 273/85 (https://dejure.org/1988,3452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 23.09.1970 - II OE 40/70
    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85
    Er ist, wie der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt, Behörde der Gemeinde und nicht Landesbehörde, obwohl er staatliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 23.09.1970, II OE 40/70, ESVGH 21 S. 74 ff.).

    Der Senat neigt, wie bereits der früher für das Ausländerrecht zuständige 2. Senat, zu der Auffassung, daß es sich bei einer Maßnahme der Gefahrenabwehr der Ausländerbehörde jedenfalls seit Inkrafttreten des Ausländergesetzes nicht (mehr) um eine Polizeiverfügung handelt, weil der Bundesgesetzgeber das Ausländerwesen als eine Angelegenheit der allgemeinen Verwaltung betrachtet (…vgl. insbesondere Bundestagsdrucksache IV/868 vom 28.12.1962, S. 10, sowie den Wortlaut des § 20 Abs. 3 AuslG) und daher schon rechtlich zweifelhaft ist, ob durch Landesverordnung (vgl. § 1 Nr. 1 der Zuweisungsverordnung vom 18.07.1972, (GVBl. I S. 255) das Ausländerwesen den allgemeinen Polizeibehörden zugewiesen werden konnte (vgl. hierzu im einzelnen Hess. VGH, Urteil vom 23.09.1970, II OE 40/70, ESVGH 21, 74 ff.).

  • VGH Hessen, 24.11.1986 - 11 UE 1177/84
    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85
    Rn. 30 Aber selbst wenn man eine Aufgabenzuweisung auf Gebieten, die materiell nicht Polizeirecht sind, an die allgemeinen Polizeibehörden aufgrund der Zuweisungsverordnung für rechtmäßig hält, hat dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sowie des 2. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls nicht zur Folge, daß damit auch materielles Polizeirecht für die Verwaltungsvollstreckung maßgebend ist (vgl. zum Straßenverkehrsrecht: Beschlüsse des 7. Senats vom 30.09.1979 - VII TM 105/79 - und vom 08.10.1981 - VII TM 179/81 -, ferner Beschlüsse des 2. Senats vom 24.06.1982 - II TH 30/82 - und vom 09.06.1981 - II TG 15/81 - anderer Ansicht dagegen, also für die Anwendung der Vollstreckungsvorschriften des HSOG der 8. Senat mit Urteil vom 14.10.1983 - VIII OE 107/82 -, NJW 1984 S. 1197, sowie der 11. Senat mit Urteilen vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, und vom 15.06.1987 - 11 UE 2521/84 -, NVwZ 1987, 910;… vgl. ferner VG Darmstadt, Hessischer Städte- und Gemeindetag 1985, S. 352).
  • VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82
    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85
    Rn. 30 Aber selbst wenn man eine Aufgabenzuweisung auf Gebieten, die materiell nicht Polizeirecht sind, an die allgemeinen Polizeibehörden aufgrund der Zuweisungsverordnung für rechtmäßig hält, hat dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sowie des 2. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls nicht zur Folge, daß damit auch materielles Polizeirecht für die Verwaltungsvollstreckung maßgebend ist (vgl. zum Straßenverkehrsrecht: Beschlüsse des 7. Senats vom 30.09.1979 - VII TM 105/79 - und vom 08.10.1981 - VII TM 179/81 -, ferner Beschlüsse des 2. Senats vom 24.06.1982 - II TH 30/82 - und vom 09.06.1981 - II TG 15/81 - anderer Ansicht dagegen, also für die Anwendung der Vollstreckungsvorschriften des HSOG der 8. Senat mit Urteil vom 14.10.1983 - VIII OE 107/82 -, NJW 1984 S. 1197, sowie der 11. Senat mit Urteilen vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, und vom 15.06.1987 - 11 UE 2521/84 -, NVwZ 1987, 910;… vgl. ferner VG Darmstadt, Hessischer Städte- und Gemeindetag 1985, S. 352).
  • VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 2521/84
    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85
    Rn. 30 Aber selbst wenn man eine Aufgabenzuweisung auf Gebieten, die materiell nicht Polizeirecht sind, an die allgemeinen Polizeibehörden aufgrund der Zuweisungsverordnung für rechtmäßig hält, hat dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sowie des 2. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls nicht zur Folge, daß damit auch materielles Polizeirecht für die Verwaltungsvollstreckung maßgebend ist (vgl. zum Straßenverkehrsrecht: Beschlüsse des 7. Senats vom 30.09.1979 - VII TM 105/79 - und vom 08.10.1981 - VII TM 179/81 -, ferner Beschlüsse des 2. Senats vom 24.06.1982 - II TH 30/82 - und vom 09.06.1981 - II TG 15/81 - anderer Ansicht dagegen, also für die Anwendung der Vollstreckungsvorschriften des HSOG der 8. Senat mit Urteil vom 14.10.1983 - VIII OE 107/82 -, NJW 1984 S. 1197, sowie der 11. Senat mit Urteilen vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, und vom 15.06.1987 - 11 UE 2521/84 -, NVwZ 1987, 910;… vgl. ferner VG Darmstadt, Hessischer Städte- und Gemeindetag 1985, S. 352).
  • Drs-Bund, 28.12.1962 - BT-Drs IV/868
    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85
    Der Senat neigt, wie bereits der früher für das Ausländerrecht zuständige 2. Senat, zu der Auffassung, daß es sich bei einer Maßnahme der Gefahrenabwehr der Ausländerbehörde jedenfalls seit Inkrafttreten des Ausländergesetzes nicht (mehr) um eine Polizeiverfügung handelt, weil der Bundesgesetzgeber das Ausländerwesen als eine Angelegenheit der allgemeinen Verwaltung betrachtet (vgl. insbesondere Bundestagsdrucksache IV/868 vom 28.12.1962, S. 10, sowie den Wortlaut des § 20 Abs. 3 AuslG) und daher schon rechtlich zweifelhaft ist, ob durch Landesverordnung (vgl. § 1 Nr. 1 der Zuweisungsverordnung vom 18.07.1972, (GVBl. I S. 255) das Ausländerwesen den allgemeinen Polizeibehörden zugewiesen werden konnte (vgl. hierzu im einzelnen Hess. VGH, Urteil vom 23.09.1970, II OE 40/70, ESVGH 21, 74 ff.).
  • VGH Hessen, 26.06.1979 - II OE 24/76
    Auszug aus VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85
    Das sind hinsichtlich der Flugkosten die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. Urteil des 2. Senats vom 26.06.1979, II OE 24/76, HessVGRspr. 1979 S. 81) und hinsichtlich der Haftkosten die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung.
  • VGH Hessen, 14.01.1992 - 7 UE 2546/84

    Heranziehung eines Arbeitgebers zu den Kosten einer Abschiebung

    Regelmäßig werden auch die Kosten einer erforderlichen Abschiebungshaft oder einer Ingewahrsamnahme zwischen einem erfolglosen Abschiebeversuch und der erfolgten Abschiebung zu den von § 24 Abs. 6a Satz 1 AuslG 1965 erfaßten Abschiebungskosten gehören (vgl. Hess. VGH, Ue. v. 26. April 1979 - VII OE 30/78 - u. v. 18. März 1988 - 7 UE 273/85 -, NVwZ 1989, 391).

    Rn. 34 Von den hiernach verbleibenden die vorgenannten Voraussetzungen erfüllenden Kosten - also den Flugkosten und den Polizeikosten für den Transport zum Vollzug der Abschiebungshaft und zum Flughafen - stellen die Flugkosten, die die Beklagte zur Zahlung an ein Reisebüro angewiesen hat, bare Auslagen dar, welche ihrer Ausländerbehörde anläßlich der Durchführung ihr obliegender eigener Aufgaben entstanden sind (Hess. VGH, U. v. 18. März 1988 - 7 UE 273/85 -, a.a.O.;… vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, U. v. 6. Februar 1985 - 11 S 2704/82 -, a.a.O., u. OVG Nordrhein- Westfalen, U. v. 28. Oktober 1982 - 17 A 1725/81 -, a.a.O.) und welche das übliche Maß behördlicher Kosten überstiegen haben (vgl. § 24 Abs. 5 AuslG 1965); dies wird auch vom Kläger nicht in Zweifel gezogen.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang zunächst, daß das ausländerbehördliche Vollstreckungsverfahren, welches die Abschiebung ein- und abschließt, den Ausländerbehörden als eigene Aufgabe obliegt (Hess. VGH, U. v. 18. März 1988 - 7 UE 273/85 -, a.a.O.).

    Daraus folgt - ungeachtet der Problematik der Anwendbarkeit des § 44 Abs. 3 Satz 1 HSOG 1972 im Ausländerrecht - jedenfalls, daß die Bereitstellung eines Fahrzeugs und eines Fahrers für den Transport eines abzuschiebenden Ausländers nicht zu den der Vollzugspolizei zugewiesenen eigenen Aufgaben der sog. Vollzugshilfe gehört, sondern als Leistung von Amtshilfe gegenüber der Ausländerbehörde zu qualifizieren ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 18. März 1988 - 7 UE 273/85 -, a.a.O., u. v. 24. November 1989 - 7 UE 2828/84 -, DB 1990, 944;… ebenso jetzt Nr. 2.2.1 des Erlasses des Hessischen Ministers des Innern vom 3. April 1986 (StAnz. S. 891) im Gegensatz zu Abschn. 1 Satz 3 i.V.m. Abschn. 3 Satz 2 Nr. 1 dessen Erlasses vom 4. Juli 1975 (a.a.O.)).

  • VGH Hessen, 24.11.1989 - 7 UE 2828/84

    1. Bei einer offensichtlich rechtswidrigen Abschiebung eines Ausländers besteht …

    Auslagen, die der Vollzugspolizei im Zusammenhang mit der Abschiebung eines Ausländers entstehen, sind zwar Kosten, die von der Ausländerbehörde zu tragen sind, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 18. März 1988 im Verfahren 7 UE 273/85 entschieden hat.
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