Rechtsprechung
| FG München, 19.02.2009 - 7 V 3721/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Qualifikation der Einkunftsart bei Kfz-Sachverständigem - Darlegungspflichten im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter fehlerhafter Gewinnermittlung - Ernstliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 2 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 3
Gewerbesteuerpflicht eines Kfz-Gutachters - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gewerbesteuerpflicht eines Kfz-Gutachters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99
Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen
Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 7 V 3721/08
Bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen und auch ausreichenden summarischen Beurteilung des Sachverhalts anhand präsenter Beweismittel bestehen keine ernstlichen Zweifel im Sinne von § 69 Abs. 3 und Abs. 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) an der Rechtmäßigkeit der Bescheide (vgl. Bundesfinanzhof-BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298), und zwar aus folgenden Erwägungen:. - BFH, 09.07.1992 - IV R 116/90
Darlegungspflichten bei Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse
Auszug aus FG München, 19.02.2009 - 7 V 3721/08
Da er nicht die Ausbildung eines Ingenieurs hat, könnte er die Tätigkeit als Kfz-Gutachter nur dann freiberuflich ausüben, wenn er nachweist, dass er über die von einem Ingenieur geforderten Fachkenntnisse verfügt und er eine entsprechend qualifizierte Tätigkeit ausübt (BFH-Urteil vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BStBl II 1993, 100).
- FG Niedersachsen, 22.04.2011 - 15 K 14/11
Gewerbesteuerpflicht der Tätigkeit eines anerkannten Bausachverständigen auf dem …
Seine vertieften Spezialkenntnisse auf einem Teilgebiet, das auch von Ingenieuren im Rahmen einer Spezialisierung wahrgenommen wird, reicht aber zur Bejahung einer ähnlichen beruflichen Tätigkeit nicht aus (vgl. zu einem Blitzschutzsachverständigen FG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 15. November 2006 2 K 312/02, EFG 2007, 1448 = Juris Rdnr. 20; BFH…, Beschluss vom 21. Juni 2007 XI B 9/07, BFH/NV 2007, 1652 = Juris Rdnr. 2; zu einem Kfz-Sachverständigen FG München, Beschluss vom 19. Februar 2009 7 V 3721/08, Juris Rdnr. 12).
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