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Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28621
FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17 (https://dejure.org/2017,28621)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2017 - 7 V 7151/17 (https://dejure.org/2017,28621)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2017 - 7 V 7151/17 (https://dejure.org/2017,28621)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hinsichtlich der Streitpunkte erstmals beim Finanzgericht gestellter Antrag auf Aufhebung/Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO (Drohen der Vollstreckung) bei Zahlung des streitigen Betrags bereits vor Stellung des AdV-Antrags unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1461
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.03.2013 - XI B 14/13

    Die besondere Zugangsvoraussetzung in § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO gilt auch für …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17
    Dies gilt auch, wenn - wie hier - die Aufhebung der Vollziehung beantragt wird (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 12.03.2013 XI B 14/13, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 390).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17
    Die Vorschrift des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO setzt nach ihrem Sinn und Zweck aber voraus, dass die Finanzbehörde mit den für die Gewährung bzw. Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung wesentlichen Gründen befasst worden ist (BFH, Beschluss vom 13.12.1999 III B 15/99, BFH/NV 2000, 827;… Stapperfend in Gräber, FGO, 8. Aufl. 2015, § 69 FGO, Rn. 149 m. w. N.).
  • BFH, 22.11.2000 - V S 15/00

    Androhung der Vollstreckung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17
    Dafür kann auch schon die Ankündigung der Vollstreckung ausreichen (BFH, Beschluss vom 22.11.2000 V S 15/00, BFH/NV 2001, 620).
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.03.2004 - 3 V 1560/03

    Zuordnung eines vom Gesellschaftergeschäftsführer privat genutzten Pkw zum …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17
    Jedenfalls soll die Vollstreckung nach Auffassung des Finanzgerichts - FG - Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 22.03.2004 3 V 1560/03, Entscheidungen der FG - EFG - 2004, 1313) aber dann drohen, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht der Antragsteller damit rechnen muss, dass der Antragsgegner die in einer Mahnung und Vollstreckungsankündigung genannten Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändung von Sachen, des Arbeitseinkommens, von Bankkonten oder anderer Forderungen) nunmehr unmittelbar einleiten wird, weil in der Mahnung eine Zahlungsfrist gesetzt wurde, die so kurz ist, dass dem Antragsteller nicht (mehr) zuzumuten ist, zunächst bei der Finanzbehörde statt unmittelbar bei Gericht die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen (FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.03.2004 3 V 1560/03, EFG 2004, 1313).
  • FG Düsseldorf, 16.03.1998 - 14 V 9110/97

    Anspruch des Steuerpflichtigen auf umfassenden einstweiligen Rechtsschutz; …

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 7 V 7151/17
    Zwar wird teilweise von Finanzgerichten die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags nach § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO (ggf. analog) auch dann bejaht, wenn das Finanzamt ein Erlöschen der sich aus dem angefochtenen Bescheid ergebenden Forderungen durch Aufrechnung herbeigeführt hat (z. B. FG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.1998 14 V 9110/97 A (Kg), EFG 1998, 965).
  • FG Hamburg, 16.10.2025 - 6 V 97/25

    Finanzgerichtsordnung: Unzulässigkeit eines Antrags auf Aussetzung bzw. Aufhebung …

    Für den Fall der Zahlung bzw. Vollstreckung vor Antragstellung ist es im Regelfall auch nicht unzumutbar, die begehrte vorläufige Rückzahlung zunächst im Wege eines beim Finanzamt gestellten Antrags auf Aufhebung der Vollziehung zu verfolgen (vgl. FG Münster…, Beschluss vom 7. Mai 2024, 12 V 660/24 E, EFG 2024, 1514, juris-Rn. 21 mit Bezugnahme auf u.a. BFH…, Beschluss vom 19. Dezember 2014, II B 115/14, BFH/NV 2015, 473; für den Fall einer Zahlung auf Androhung der Vollstreckung FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2017, 7 V 7151/17, EFG 2017, 1461).
  • FG Münster, 07.05.2024 - 12 V 660/24

    Zulässigkeit des Antrags an das Gericht auf Aussetzung der Vollziehung der …

    In einem solchen Fall ist es auch nicht unzumutbar, die begehrte vorläufige Rückzahlung zunächst im Wege eines beim Finanzamt gestellten Antrags auf Aufhebung der Vollziehung zu verfolgen (vgl. auch Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.06.2017, 7 V 7151/17, EFG 2017, 1461, für den Fall einer Zahlung auf Androhung der Vollstreckung;… zustimmend wohl: Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 180. Lieferung, 3/2024, § 69 FGO, Rn. 78).
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