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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7636
OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92 (https://dejure.org/1992,7636)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.1992 - 7 W 10/92 (https://dejure.org/1992,7636)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 (https://dejure.org/1992,7636)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2036
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24

    Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters

    Rn. 24 cc) Beanstandete richterliche Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr kommt es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen sind (…OLG Stuttgart, Beschluss v. 29.03.2012, Az. 14 W 2/12, juris Rz. 15; OLG Hamburg, Beschluss v. 23.03.1992, Az. 7 W 10/92, BeckRS 1992, 5736).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Unmutsäußerungen über das …

    Die Äußerung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr kommt es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen ist (vgl. OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).

    Rn. 18 Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (…BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre.

  • BVerwG, 04.08.2026 - 1 WNB 1.26

    Vorwurf von "Charaktermängeln" führt zur Befangenheit!

    Eine weitere unsachliche Äußerung liegt zudem in dem an den Antragsteller gerichteten Vorwurf, absichtlich aus dem - vom Truppendienstgericht selbst angenommenen - Fehler der Geschäftsstelle "ein weiteres gerichtliches Antragsverfahren 'produziert'" zu haben (vgl. für die Bezeichnung des Verhaltens einer Prozessbevollmächtigten als "Kinkerlitzchen" OLG Hamburg, Beschluss vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 - NJW 1992, 2036).
  • OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen …

    Rn. 13 Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (LSG NRW, Beschluss vom 16.6.2003 - L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036).

    Allerdings hat sich der Richter nach Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken (OLG Koblenz…, Beschluss vom 23.4.2009 - 4 W 171/09, zitiert nach juris, Rn. 21) - unsachlich abfällige Äußerungen begründen demgegenüber bei objektiver Betrachtung die Befürchtung des Beteiligten, der Richter werde sein Anliegen nicht ernst nehmen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03

    Ablehnung von Richtern im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der …

    Rn. 4 Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (BFH, Beseht, v. 29.08.2001 - IX B 117/00 ; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG Düsseldorf, AnwBI 1999, 236; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47, 48;… Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. , § 42 Rdnr. 11;… Feiber in MünchKomm, ZPO, 2. Aufl. , § 42 Rdnr. 25;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 22. Aufl. , § 42 Rdnr. 22).

    Stellt sich jedoch heraus, dass der Beteiligte oder sein Prozessbevollmächtigter hierdurch gekränkt worden sind und aufgrund dessen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters haben, so muss dieser gegebenenfalls klar stellen, dass seine Äußerung der Verhandlungssituation zuzuschreiben ist und eine Abwertung des Beteiligten oder seines Klagebegehrens nicht beabsichtigt war (ebenso OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07

    Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines …

    Rn. 90 LSG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2003 - L 11 AR 49/03 AB -, NJW 2003, 2933; OLG Hamb., Beschluss vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; Gehrlein, a. a. O., § 42 Rdn. 18; Czybulka, a. a. O., § 54 Rdn. 67 und 70; Günther, Persönliche Spannungen als Ablehnungsgrund, ZZP 105 (1992), 20 ff., insbesondere 40 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24. April 1996 - 2 BvR 1639/94 -, NJW 1996, 2022, sowie BGH, Urteil vom 17. Oktober 1977 - RiZ (R) 2/77 -, BGHZ 70, 1 (6).

    Rn. 138 Vgl. hierzu OLG Hamb., Beschluss vom 23. März 1992 - 7 W 10/92 -, a. a. O.

  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Reaktion des Richters nach den Umständen unangemessen und unsachlich war, insbesondere wenn die Anbringung des Ablehnungsgesuchs nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich war (vgl. OLG Hamburg, B. v. 23.03.1992 - 7 W 10/92 -, NJW 1992, 2036; OLG Karlsruhe, B. v. 10.12.1991 - 15 W 73/91 -, Die Justiz 1993, 54; LG Berlin, B. v. 01.02.1996 - 1 Abl 213/95 -, NJW-RR 1997, 315).
  • SG Karlsruhe, 04.02.2026 - S 14 SF 2339/25

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - begründete Besorgnis der …

    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen des Richters sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16.06.2003 - L 11 AR 49/03 AB, juris Rn. 3; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036 zur beleidigenden Wortwahl "Kinkerlitzchen"; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 236 hinsichtlich der Bezeichnung des prozessualen Vorgehens eines Beteiligten als "tricky"; OLG Brandenburg, MDR 2000, 47 [48];… Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl. [1992], § 42 Rdnr. 11;… Stackmann in: Münchener Kommentar ZPO, 7. Aufl., 2025, § 42 Rdnr. 25;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. [2001], § 42 Rdnr. 35).

    Der Richter muss dann klarstellen, dass seine Äußerung der Verhandlungssituation zuzuschreiben ist und eine Abwertung des Beteiligten oder seines Klagebegehrens nicht beabsichtigt war (ebenso OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).

  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem …

    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind deshalb grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92; OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2012 - 4 WF 121/12).
  • OLG Hamm, 06.10.2011 - 32 W 19/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen unsachlicher Stellungnahme zum …

    In einer solchen Situation muss der Richter, wenn er merkt, dass er durch eine nach ihrer Wortwahl unangemessene Äußerung die Partei (oder ihren Prozessbevollmächtigten) gekränkt und darüber hinaus in deren prozessualen Rechte eingegriffen hat, klarstellen, dass sein Verhalten durch die angespannte Verhandlungssituation verursacht worden ist und keine Abwertung der Partei und ihres Vorbringens darstellt (vgl. OLG Hamburg, NJW 1992, 2036; OLG München, Beschluss v. 18.02.2008, 17 W 869/08).
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem …

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.11.2008 - L 5 AR 36/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richter - Ablehnung wegen Befangenheit - …

  • OLG München, 28.03.2011 - 1 W 240/11

    Richterablehnung: Verstoß gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot und …

  • OLG Jena, 12.06.2002 - 1 W 288/02

    Im Einzelfall begründete Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 115/10

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 11 L 2882/97

    Asylverfahrensrecht, Zulassung der Berufung;; Ablehnungsantrag; Befangenheit; …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 118/10

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 116/10

    Ablehnung einer Richterin aufgrund Besorgnis der Befangenheit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 113/10

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 117/10

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 114/10

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • OLG München, 20.01.2009 - 1 W 2492/08
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 109/10
  • LSG Thüringen, 17.06.2002 - L 6 SF 169/02

    Absenden ; Beteiligter ; Stellungnahme ; Dritter

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 110/10
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 112/10
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.07.2010 - L 4 SF 111/10
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