Rechtsprechung
| OLG München, 14.09.2020 - 7 W 1129/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 03.07.2020 - 31 O 8255/20
- OLG München, 14.09.2020 - 7 W 1129/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.2018 - II ZR 95/16
Publikums-Kommanditgesellschaft: Befugnis des Abwicklers zur Einforderung …
Auszug aus OLG München, 14.09.2020 - 7 W 1129/20
Denn - wie das Landgericht zutreffend ausführt - setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Einforderung rückständiger Einlagen zum Ausgleich unter den Gesellschaftern die Vorlage eines Auseinandersetzungsplans voraus, der einen Passivsaldo des in Anspruch genommenen Gesellschafters ausweist (BGH, Urteil vom 30. Januar 2018 - II ZR 95/16, Rn. 81). - BGH, 28.06.2016 - II ZR 364/13
Insolvenzverfahren: Behandlung der Kosten eines im …
Auszug aus OLG München, 14.09.2020 - 7 W 1129/20
In der Sache führt dies zu keinem anderem als dem vom Landgericht angenommenen Ergebnis, da auch bei der Kostenentscheidung nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO der Rechtsgedanke der fehlenden Klageveranlassung aus § 93 ZPO zum Tragen kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2016 - II ZR 364/13, Rdnr. 7) und das Landgericht mit vollumfänglich zutreffender Begründung die Voraussetzungen des § 93 ZPO bejaht hat.
- LG Frankfurt/Main, 10.03.2026 - 6 O 41/26
Vorlage von Belegen im vorgerichtlichen Verfahren
Ob der Kläger die Sach- und Rechtslage dabei vorwerfbar falsch beurteilt hat, ist ebenso unerheblich wie die Frage, ob dem Beklagten seine Nichterfüllung im Sinne eines Verschuldens vorwerfbar ist, er etwa einem Rechtsirrtum unterlegen gewesen ist (OLG München, Beschl. v. 14.9.2020 - 7 W 1129/20, BeckRS 2020, 24337; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.10.2017 - 3 W 5/17, BeckRS 2017, 130599; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 1083;… Zöller/Herget, ZPO, § 93 Rn. 3). - LG Frankfurt/Main, 09.04.2025 - 6 O 357/24 Ob der Kläger die Sach- und Rechtslage dabei vorwerfbar falsch beurteilt hat, ist ebenso unerheblich wie die Frage, ob dem Beklagten seine Nichterfüllung im Sinne eines Verschuldens vorwerfbar ist, er etwa einem Rechtsirrtum unterlegen gewesen ist (OLG München, Beschl. v. 14.9.2020 - 7 W 1129/20, BeckRS 2020, 24337; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.10.2017 - 3 W 5/17, BeckRS 2017, 130599; OLG Zweibrücken JurBüro 1982, 1083;… Zöller/Herget, ZPO, § 93 Rn. 3).
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