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| KG, 18.02.2000 - 7 W 134/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 91a
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Verfahrensgang
- LG Berlin - 36 O 223/99
- KG, 18.02.2000 - 7 W 134/00
Papierfundstellen
- MDR 2000, 853
Wird zitiert von ...
- LAG Thüringen, 14.08.2000 - 8 Ta 87/00
"Kosten" i. S. d. § 12 a I 3 ArbGG
Keine ausschlaggebende Bedeutung ist dem Umstand zuzumessen, dass die Erledigung durch Zahlung der Klagesumme eingetreten ist, denn das Motiv für eine solche Zahlung kann so unterschiedlich sein, dass daraus nicht geschlossen werden kann, der Beklagte wäre im Rechtsstreit unterlegen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18.02.2000, 7 W 134/2000, MDR 2000, 853; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.09.1998, 5 W 587/98, MDR 99, 500).
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