Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 23.09.1999 - 7 W 162/99 - 21 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17
Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb …
Rn. 50 Ebenso stellt sich die Lage in der obergerichtlichen Rechtsprechung dar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 - Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 - Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 - Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.12.2011 - 10 W 10/11 - Beschluss vom 8.11.2012 - 10 W 23/12 - Beschluss vom 18.4.2013 - 10 W 7/13 - OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, alle Juris).Rn. 56 In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Entwicklung von der staatlichen Befürwortung und (finanziellen) Förderung des Naturschutzprojekts als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Grundstückserwerbs (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.9.1999 - 7 W 162/99-21 -, Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 23.7.2000 - Lw U 1651/99 -, Juris) hin zur bloßen Förderungswürdigkeit oder Förderungsfähigkeit der Maßnahme (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.2.2009 - 5 W (Lw) 9/08 -, Juris; Beschluss vom 26.4.2012 - 5 W (Lw) 6/11 -, Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 23.10.2012 - I -10 W 27/12 -, Juris) festzustellen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich …
Rn. 70 Soweit der Kläger für den Begriff und die Voraussetzungen eines Naturschutzprojekts stattdessen auf zivilrechtliche Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 27. November 2009 - BLw 4/09 - Saarländisches OLG, Beschluss v. 23. September 1999 - 7 W 162/99 - 21, 7 W 162/99 -, hier jeweils zit. nach juris) verweist, in denen es um die Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG (Entstehung einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens) gestützten Versagung der Genehmigung für Verkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke an Naturschutzverbände und die sich in diesem Zusammenhang stellende Frage der Berücksichtigungsfähigkeit eines auf einem frei erworbenen, agrarisch genutzten Grundstück geplanten "Naturschutzprojekts" als Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur i.S.d. § 9 Abs. 2 GrdstVG ging, vermag dies keine abweichenden oder strengeren Anforderungen für § 69 Abs. 5 Satz 2 BbgNatSchG zu begründen.
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