Rechtsprechung
| OLG München, 18.12.2007 - 7 W 1875/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rae-weiss.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 247 Abs. 1 AktG
Gesellschafterbeschluss: Streitwertrisiko bei Anfechtungsklagen in der GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- rae-weiss.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 247 Abs. 1 AktG
Gesellschafterbeschluss: Streitwertrisiko bei Anfechtungsklagen in der GmbH
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Nürnberg, 30.04.2014 - 12 U 914/13 Es kann dahinstehen, ob aufgrund der Parallelität der Ausgangs- und Interessenlage daneben auch § 247 Abs. 1 Satz 2 AktG analog anzuwenden ist, wonach der Streitwert ein Zehntel des Grundkapitals (von hier 50.000,00 DM, somit im Streitfall den Betrag von 2.556,46 EUR = 5.000,00 DM) [bzw. die Wertgrenze von 500.000,00 EUR] nur insoweit übersteigen darf, als die Bedeutung der Sache für den Kläger höher zu bewerten ist (vgl. hierzu OLG München GmbHR 2008, 1267;… K. Schmidt in: Scholz, GmbHG 11. Aufl. § 45 Rn. 153).
- OLG Saarbrücken, 04.01.2013 - 4 W 338/12
Streitwertbemessung: Anfechtungsklage gegen einen GmbH-Gesellschafterbeschluss
Ob die aktienrechtliche Streitwertbegrenzung des § 247 Abs. 1 S. 2 AktG auf Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH entsprechend heranzuziehen ist, besteht Streit (dafür: OLG München, GmbHR 2008, 1267;… K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 10. Aufl., § 45 Rdnr. 153; dagegen: OLG Frankfurt, NJW 1968, 2112; OLG Karlsruhe, GmbHR 1995, 300;… Hüffer, aaO, § 247 Rdnr. 3;… Spindler/Stilz, AktG, § 247 Rdnr. 5;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., Anh. § 47 Rdnr. 171;… Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 47 Rdnr. 150;… Saenger/Inhester, GmbHG, Anh. § 47 Rdnr. 86; offenlassend: BGH, Beschl. v. 10.11.2009 - II ZR 196/08, NZG 2009, 1438; NJW-RR 1999, 1485). - OLG München, 19.06.2024 - 23 W 869/24
Erfolgreiche Streitwertbeschwerde bei einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse …
Die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter steht der analogen Anwendung des § 247 Abs. 1 AktG nicht entgegen, da die geltend gemachten Rechte allein auf der Stellung der Klägerin als Gesellschafterin beruhen (OLG München Beschluss vom 18.12.2007 - 7 W 1875/07, BeckRS 2008, 25354). - OLG Bremen, 05.01.2011 - 2 W 125/10
Streitwert der Klage eines Kommanditisten einer Publikums-KG gegen die …
Nach der herrschenden Meinung wird § 247 Abs. 1 AktG auch auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH analog angewendet (siehe BGH NJW-RR 1999, 1485; OLG München, Beschluss v. 18.12.07, 7 W 1875/07 BeckRS 2008, 25354), während der Bundesgerichtshof eine analoge Anwendung dieser Norm auf das Vereinsrecht ebenso abgelehnt hat wie bei Rechtsstreitigkeiten um die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft (siehe BGH NJW-RR 1992, 1209f. zum Vereinsrecht und NJW-RR 2002, 823 zur KG). - OLG München, 19.06.2024 - 23 W 710/24
Klageantrag, Streitwertfestsetzung, Streitwertbeschwerde, Klageerweiterung, …
Die persönliche Verbundenheit der Gesellschafter steht der analogen Anwendung des § 247 Abs. 1 AktG nicht entgegen, da die geltend gemachten Rechte allein auf der Stellung der Klägerin als Gesellschafterin beruhen (OLG München Beschluss vom 18.12.2007 - 7 W 1875/07, BeckRS 2008, 25354).
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