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| OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21 (L) |
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§ 2 GrdstVG; § 10 RSG; § 4 RSG; § 9 Abs. 1 GrdstVG
Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen; Erklärung über die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts; Voraussetzungen einer ungesunden Bodenverteilung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen Flächen Erklärung über die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts Voraussetzungen einer ungesunden Bodenverteilung
Verfahrensgang
- AG Hildesheim, 25.02.2021 - 60 Lw 17/20
- OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21 (L)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14
Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung: …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGH, NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05]; BGH, NJW-RR 2015, 553 [BGH 28.11.2014 - BLw 2/14]).Zwar wären während des Beschwerdeverfahrens eingetretene Änderungen - so wie hier der Wechsel der Inhaberschaft der sich aus dem Kaufvertrag begründenden Rechte und Pflichten - im gerichtlichen Verfahren gem. § 22 GrdstVG zu berücksichtigen, wenn der Genehmigungsbehörde bei der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes Verfahrensfehler unterlaufen wären; denn nach der Rechtsprechung des BGH könnte noch im gerichtlichen Verfahren geprüft werden, ob der Versagungsgrund bei Berücksichtigung der der Entscheidung tatsächlich zugrunde zu legenden, ggf. auch erst im gerichtlichen Verfahren vorgetragenen oder eingetretenen Umstände nicht bestünde, wenn die Entscheidung der Genehmigungsbehörde auf einem Verfahrensfehler beruht (BGH WM 2015, 1441).
Diese, im gerichtlichen Verfahren erfolgten ergänzenden Angaben wären, wie oben bereits ausgeführt, allerdings nur berücksichtigungsfähig, wenn die Entscheidung des Antragsgegners als Genehmigungsbehörde Verfahrensfehler aufwies (vgl. BGH WM 2015, 1441).
- BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGH, NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05]; BGH, NJW-RR 2015, 553 [BGH 28.11.2014 - BLw 2/14]).Die SGEG Sparkassengrundstücksentwicklungsgesellschaft H. ist aber deswegen weder Haupt-noch Nebenerwerbslandwirtin im Sinne von § 1 Abs. 2 ALG, weil dies die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit erfordern würde, die eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung zum Gegenstand hätte (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1245 [BGH 28.04.2006 - BLw 32/05]).
- OLG Oldenburg, 05.06.2015 - 10 W 6/15
Verlängerung für die Frist für die Ausübung eines siedlungsrechtlichen …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Dementsprechend darf das Vorkaufsrecht nicht bloß möglich erscheinen, sondern die Genehmigungsbehörde muss nach rechtlicher Prüfung vielmehr von dessen Bestehen überzeugt sein, und das Vorgehen der Behörde darf sich nicht als willkürlich oder als missbräuchlich erweisen (…BGH, a.a.O.;… OLG Hamm, a.a.O., OLG Oldenburg, Beschluss vom 05. Juni 2015 -10 W 6/15 -, AUR 2015, 382).Gemessen daran liegen die Dinge im vorliegenden Fall - anders als in dem der Entscheidung des OLG Oldenburg ( Beschluss v. 5. Juni 2015 - 10 W 6/15, RdL 2015, 316) zugrundeliegenden Sachverhalt, auf den sich die Antragstellerin bezieht - gerade nicht so, dass für den Antragsgegner bei Erlass des Zwischenbescheids keine Anhaltspunkte für eine Ausübung des reichssiedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts bestanden hätten und er damit nur eine Überlegung "in Blaue hinein" getroffen hätte.
- BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Denn sind die Belange des Erwerbers privilegiert, besteht kein Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, sodass die Vertragsparteien Anspruch auf Erteilung der Genehmigung haben ( BGH, Beschluss v. 15. April 2011 - BLw 12/10, RdL 2011, 270). - BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02
Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Dabei muss berücksichtigt werden, dass das Erfordernis der Dringlichkeit des Aufstockungsbedarfs in erster Linie nicht zeitlich orientiert ist, es also nicht darum geht, ob der erstrebte Erwerb durch den betroffenen Landwirt eilig ist, d.h. keinen Zeitaufschub duldet, sondern darum, ob der Zuerwerb für den Betrieb des Landwirts dringlich im Sinne einer gesteigerten Notwendigkeit ist, was zukunftsorientierte Erwägungen zulässt (BGH, AgrarR 2002, 320, 321). - OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09
Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden; Begriff der …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Zu berücksichtigen sind selbst solche Gesichtspunkte, die -wie der Erwerb von Ersatz- oder Tauschflächen -nur mittelbar diesen Interessen dienen (…BGH, a.a.O., juris-Rn. 15, unter Verweis auf OLG Karlsruhe, aaO; OLG Stuttgart, RdL 1968, 167, 168 und 1982, 133, 134; OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 742, 743 [OLG Oldenburg 02.07.2009 - 10 W 2/09]). - BGH, 11.07.1961 - V BLw 32/60
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Zwar kann, wenn die Beschaffung von Ersatzland für die Umsetzung wichtiger kommunalpolitischer Aufgaben erforderlich ist, nicht verlangt werden, dass mit dem Erwerb von Austauschflächen so lange gewartet wird, bis diese Flächen sogleich erwerbsinteressierten Landwirten angeboten werden können, die durch die öffentlich-rechtliche Umwandlung ihrer bisherigen Nutzflächen in Gewerbegrundstücke Flächenverluste zu verzeichnen haben (so auch BGH, Beschluss v. 11. Juli 1961, MDR 1961, 841 für ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen). - BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13
Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Für den Erlass des Zwischenbescheids reicht es nach der Rechtsprechung des BGH ( BGH, Beschluss vom 28. November 2014 -BLw 3/13 -, BGHZ 203, 297303; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Dezember 2016 -I-10 W 57/16 -, juris), aus, wenn die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gem. § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt. - BGH, 28.04.2017 - BLw 1/16
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate …
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Allerdings ist grundsätzlich von der Durchführung der erforderlichen rechtlichen Prüfung auszugehen ist, soweit nicht ausnahmsweise Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Vorgehen der Behörde willkürlich oder missbräuchlich war ( BGH, Beschluss v. 28. April 2017 - BLw 1/16, juris-Rn. 10). - OLG Hamm, 08.12.2016 - 10 W 57/16
Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben in der Landwirtschaft
Auszug aus OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21
Für den Erlass des Zwischenbescheids reicht es nach der Rechtsprechung des BGH ( BGH, Beschluss vom 28. November 2014 -BLw 3/13 -, BGHZ 203, 297303; OLG Hamm, Beschluss vom 08. Dezember 2016 -I-10 W 57/16 -, juris), aus, wenn die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gem. § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt. - OLG Hamburg, 10.06.2013 - 7 W 46/13
Richterablehnung: Offenbar grundloses Ablehnungsgesuch
- OLG Celle, 16.07.2012 - 7 W 21/12
Torfabbau als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 9 GrdstVG
- OLG Celle, 20.04.2026 - 7 W 9/26
Verwaltungsverfahren; Begründungsfehler; Familien-GBR; selbstwidersprüchliches …
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 7 W 19/21 (L), juris Rn. 75; BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2020 - BLw 2/18, juris Rn. 6;… Beschluss vom 29. April 2022 - BLw 5/20, juris Rn. 39 mwN). - OLG Celle, 10.02.2025 - 7 W 14/24
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages durch das Landwirtschaftsgericht
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 7 W 19/21 (L), juris Rn. 75; BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2020 - BLw 2/18, juris Rn. 6;… Beschluss vom 29. April 2022 - BLw 5/20, juris Rn. 39 mwN).
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