Rechtsprechung
| KG, 29.11.2002 - 7 W 234/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 91; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 269; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 269 Abs. 5; ; ZPO § 569
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung bei Klagerücknahme wegen Wegfalls des Klagegrundes vor Rechtshängigkeit nur bei bereits begründetem Prozessrechtsverhältnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattungspflicht bei Rücknahme einer noch nicht zugestellten Klage; Erforderlichkeit eines Prozessrechtsverhältnisses; Zur Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.10.2002 - 23 O 392/02
- KG, 29.11.2002 - 7 W 234/02
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 25.07.2022 - 63 T 61/21
Mietrechtsstreit: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung …
Die Klägerin hat zwar ihre gegen die Beklagte zu 2.) eingereichte Klage wieder zurückgenommen; gegenüber der Beklagten zu 2.) ist aber mangels Zustellung kein Prozessrechtsverhältnis entstanden, so dass für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO kein Raum war (…vgl. Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rn. 14; Kammergericht, Beschluss vom 29. November 2002 - 7 W 234/02 - in juris; OLG Oldenburg MDR 2007, 867).
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