Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 18.11.2015 - 7 W 72/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 ZPO, § 68 Abs 1 GKG, § 488 BGB
Zivilprozessrecht: Zulässigkeit der Beschwerde einer Partei gegen die Herabsetzung eines Streitwertes; Bestimmung des Streitwertes im Streit um den Widerruf eines Darlehensvertrags - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Streitwert zur Feststellung der Wirksamkeit eines Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages
- rechtsportal.de
ZPO § 3 ; RVG § 32 Abs. 2
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Verbraucherdarlehensvertrages durch Widerruf des Darlehensnehmers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Verbraucherdarlehensvertrages durch Widerruf des Darlehensnehmers; Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen die Herabsetzung des Streitwerts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 16.07.2015 - 4 O 405/14
- LG Landau/Pfalz, 30.09.2015 - 4 O 405/14
- OLG Zweibrücken, 18.11.2015 - 7 W 72/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 07.07.2015 - 7 W 33/15
Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.11.2015 - 7 W 72/15
Für ein solches Rückabwicklungsschuldverhältnis gilt aber grundsätzlich, dass der Streitwert nach der Verschlechterungsdifferenz zwischen Leistung und Gegenleistung zu schätzen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 07.07.2015, Az..: 7 W 33/15 bei Juris m.w.N.; ebenso Senat, Beschluss vom 26.08.2015, Az.: 7 W 52/15).
- OLG Zweibrücken, 20.05.2016 - 7 W 18/16
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung: Streitwertbemessung bei einer Klage …
Rn. 3 Bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages ist der Streitwert gemäß §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 3 ZPO nach dem Interesse des Klägers an dieser Feststellung zu bestimmen (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 07.07.2015, Az.: 7 W 33/15, bei Juris Rdnr. 6; und vom 18.11.2015, Az.: 7 W 72/15 , bei Juris Rdnr. 5 ; BGH…, Beschluss vom 12.01.2016, Az:: XI ZR 366/15, bei Juris Rdnr. 5 m.w.N.).Dies gilt unabhängig davon, wie der Antrag konkret formuliert ist ( vgl. Senat, Beschluss vom 18.11.2015, Az.: 7 W 72/15 , bei Juris Rdnr. 5 ;… BGH, aaO., Rdnr. 7).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".