Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 19.12.2005 - 7 WF 1126/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 124 Nr. 2
Zur Entziehung der bereits gewährten Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben über Grundvermögen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf bewilligter Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ; Möglicher Anspruch gegen den vermögenden Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Bei PKH-Antrag stets Anspruch auf Prozesskostenvorschuss prüfen
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 03.11.2005 - 9 F 37/05
- OLG Koblenz, 19.12.2005 - 7 WF 1126/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 649
- FamRZ 2006, 630 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 02.08.2013 - 4 U 38/13
Prozesskostenhilfe: Erklärungspflicht eines verheirateten Antragstellers …
Rn. 19 Diese Vorgaben bzw. Erläuterungen sind auch für eine akademisch nicht gebildete Partei in der Lage des Klägers ohne weiteres verständlich und "selbsterklärend" (vgl. auch OLG Koblenz MDR 2006, 649); in der von der Klägerseite nachgereichten - aktuellen - Formularerklärung vom 24.06.2013 sind denn auch die auf das Grundvermögen und etwaige Bankguthaben bezogenen Fragen jeweils entsprechend den genannten Vorgaben beantwortet (vgl. Bl. 21 SH). - VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 16.353
Einsatz von Grundeigentum bei Gewährung von Prozesskostenhilfe
dejure.org
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