Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 04.12.2017 - 7 WF 1144/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens hinsichtlich eines mit dem Unterhaltsschuldner in einem Haushalt lebenden Kindes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens hinsichtlich eines mit dem Unterhaltsschuldner in einem Haushalt lebenden Kindes; Zulässigkeit der Berufung auf den Einwand im Beschwerdeverfahren
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Behauptung eines Elternteils zum Zusammenleben mit minderjährigem Kind begründet Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens zwecks Unterhaltszahlung - Richtigkeit der Behauptung ist im streitigen Verfahren zu klären
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 04.08.2017 - 151 FH 85/17
- OLG Nürnberg, 04.12.2017 - 7 WF 1144/17
- OLG Nürnberg, 12.12.2017 - 7 WF 1144/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 479
- MDR 2018, 477
- FamRZ 2018, 697
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 24.01.2022 - 6 UF 1/22
Einwand der Erfülllung von Unterhaltsleistungen im Beschwerdeverfahren
Mit dem Vortrag, er habe mit dem Kind in einem Haushalt gelebt, kann ein Antragsgegner im Beschwerdeverfahren gemäß § 65 Absatz 3 FamFG gehört werden, weil diese Einwendung die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, d.h. Einwendungen nach § 252 Abs. 1 FamFG betrifft (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 25. März 2021 - 9 WF 23/21 -, Rn. 13, juris; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 23. August 2012 - 14 WF 147/12, Rn. 13, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 7 WF 1144/17, Rn. 11, beck-online). - OLG Hamm, 09.05.2022 - 7 WF 39/22
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger; Statthaftigkeit; …
Rn. 6 Nach diesen Grundsätzen ist das vereinfachte Verfahren hier nicht statthaft: Die Antragsgegnerin hat hier schlüssig und damit im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ausreichend (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2018, 479) unter Vorlage von Anmeldebestätigungen des Oberbürgermeisters der Stadt B. vom 23.12.2021 betreffend T. (geb. am 00.00.2004) und vom 18.01.2022 betreffend X. vorgetragen, dass beide Unterhaltsberechtigten ab dem 03.12.2021 wieder in ihrem Haushalt leben.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 12.12.2017 - 7 WF 1144/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 04.08.2017 - 151 FH 85/17
- OLG Nürnberg, 04.12.2017 - 7 WF 1144/17
- OLG Nürnberg, 12.12.2017 - 7 WF 1144/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 697
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 12.10.2022 - 18 WF 138/22
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Errichtung einer Jugendamtsurkunde nach …
Da die Beschwerde gemäß § 65 Abs. 3 FamFG auf neue Tatsachen gestützt werden kann (OLG Nürnberg vom 12.12.2017 - 7 WF 1144/17, juris Rn. 13), kann die Antragsgegnerin den die Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens betreffenden Einwand der Errichtung der Unterhaltsurkunde noch im Beschwerdeverfahren rügen, obwohl sie ihn im erstinstanzlichen Verfahren nicht erhoben hatte (…Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 6. Auflage 2022, § 252 Rn. 29 zum Einwand des gemeinsamen Haushalts).Rn. 18 Nach § 254 FamFG ist nicht zu verfahren, da diese Vorschrift nur zur Anwendung kommt, wenn Einwendungen nach § 252 Abs. 2 bis 4 FamFG geltend gemacht werden (OLG Nürnberg vom 12.12.2017 - 7 WF 1144/17, juris Rn. 16).
- OLG Hamm, 16.03.2026 - 5 WF 198/25
Vereifachtes Verfahren
Einwände gegen die Zulässigkeit des Verfahrens sind im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen, auch wenn sie bis zum Erlass des Festsetzungsbeschlusses nicht geltend gemacht worden sind; die Einschränkungen des § 252 Abs. 2 bis 4 FamFG gelten für Zulässigkeitsrügen nicht (vgl. zum Vorstehenden: OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 7 WF 1144/17 -, FamRZ 2018, 697f., bei juris Langtext Rn. 15f.; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22. August 2012 - 6 WF 359/12 -, FamRB 2013, 16f., bei juris Langtext Rn. 7f.).
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