Rechtsprechung
| OLG Hamm, 26.07.2002 - 7 WF 140/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei einer Veschwendung des Vermögens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brilon, 10.06.2002 - 4 F 35/02
- OLG Hamm, 26.07.2002 - 7 WF 140/02
Papierfundstellen
- MDR 2002, 1208
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 25.03.2014 - 2 WF 193/13
Berücksichtigung nicht mehr vorhandenen Vermögens im Rahmen der …
Rn. 25 Grundsätzlich ist es zwar unerheblich, ob ein Beteiligter sich durch früher verschuldetes Verhalten bedürftig gemacht hat oder nicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 7 WF 140/02 - MDR 2002, 1208; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 9 UF 227/11 - FamRZ 2012, 1719).Rn. 26 Dies gilt nur dann nicht, wenn Vermögen in Erwartung eines Verfahrens verschwendet wird, da dann die Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe rechtsmissbräuchlich wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 7 WF 140/02 - MDR 2002, 1208).
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