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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.12.2015 - 7 WF 372/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63064
OLG Koblenz, 30.12.2015 - 7 WF 372/15 (https://dejure.org/2015,63064)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.12.2015 - 7 WF 372/15 (https://dejure.org/2015,63064)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. Dezember 2015 - 7 WF 372/15 (https://dejure.org/2015,63064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 48 Abs 3 FamFG, Nr 1000 RVG-VV
    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in einer Ehesache: Einigungsgebühr bei Mitwirkung an einer außergerichtlichen Vereinbarung über eine nicht anhängige Folgesache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    RVG § 48 Abs. 3
    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts in Ehesachen bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts in Ehesachen bei Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 28.09.2015 - 11 WF 888/15

    Vergütung des in einer Ehesache beigeordneten Rechtsanwalts für die Mitwirkung an …

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2015 - 7 WF 372/15
    Der in einer Ehesache beigeordnete Verfahrensbevollmächtigte kann für die außergerichtliche Streitbeilegung einer nicht gerichtsanhängigen Folgesache aus der Staatskasse keine Vergütung verlangen (Anschluss OLG Koblenz, 28. September 2015, 11 WF 888/15, FamRZ 2016, 659 und OLG Koblenz, 22. Dezember 2014, 9 WF 1271/12).

    Der Senat schließt sich der auch von anderen Familiensenaten des Oberlandesgerichts Koblenz vertretenen Auffassung an, wonach der in einer Ehesache beigeordnete Rechtsanwalt für die Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich über Folgesachen nach § 48 Abs. 3 RVG, die nicht anhängig waren, keine Vergütung aus der Staatskasse beanspruchen kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2015 - 11 WF 888/15 - bei juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 22.12.2014 - 9 WF 1271/12 - so auch so auch Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl. 2014, Randnr. 706; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 802).

    Die gesetzliche Regelung bietet keine Anhaltspunkte dafür, dass - systemwidrig - die Beiordnung des Rechtsanwalts auf außergerichtliche Tätigkeiten, die außergerichtliche (also nicht anhängige) Streitgegenstände betreffen, automatisch ausgedehnt werden soll (OLG Koblenz, - 11 WF 888/15 -, aaO).

  • OLG Karlsruhe, 15.10.2007 - 18 WF 104/06

    Gebührenrechtliche Folge des Mitwirkens eines im Scheidungsverfahren im Wege der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.12.2015 - 7 WF 372/15
    Der Senat schließt sich der auch von anderen Familiensenaten des Oberlandesgerichts Koblenz vertretenen Auffassung an, wonach der in einer Ehesache beigeordnete Rechtsanwalt für die Mitwirkung an einem außergerichtlichen Vergleich über Folgesachen nach § 48 Abs. 3 RVG, die nicht anhängig waren, keine Vergütung aus der Staatskasse beanspruchen kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2015 - 11 WF 888/15 - bei juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 22.12.2014 - 9 WF 1271/12 - so auch so auch Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl. 2014, Randnr. 706; OLG Karlsruhe FamRZ 2008, 802).
  • OLG Oldenburg, 26.06.2023 - 13 WF 42/23

    Einigungsgebühr; Mehrvergleich Ehesache; Mehrvergleich Scheidungsfolgesachen; …

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, nach der ein entsprechender Anspruch besteht (so auch OLG Bamberg, Beschl. v. 10.06.2021, 2 WF 61/21, FamRZ 2021, 1652 f., OLG Rostock, Beschl. v. 04.09.2007, 11 WF 166/07, FamRZ 2008, 708;…Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl., § 76 FamFG Rn. 27;… K. Sommerfeldt/M. Sommerfeldt in BeckOK RVG (01.03.2023), § 48 Rn. 102;… Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., Rn. 30;… Schlünder/Nickel, Das familiengerichtliche Verfahren, 2. Aufl., C. Rn.1077;… Ebert in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl. § 48 Rn. 99; anders OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.10.2007, 18 WF 104/06, FamRZ 2008, 802 ff., OLG Koblenz, Beschl. v. 28.09.2015, 11 WF 888/15, FamRZ 2016, 659; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.12.2015, 7 WF 372/15, FamRZ 2017, 318 f.).
  • OLG Köln, 04.01.2024 - 10 WF 170/23

    Festsetzung der Gebühren eines Rechtsanwalts i.R.e. außergerichtlichen Vergleichs

    Rn. 4 Gerade die nicht-gerichtliche Einigung durch Vertrag ist aber von § 48 Abs. 3 RVG umfasst; die - allein streitige - Frage, ob der Gegenstand eines solchen außergerichtlichen Vergleichs zumindest im Verbund anhängig sein muss (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 30.12.2015 - 7 WF 372/15, FamRZ 2017, 318), kann vorliegend dahinstehen, weil Güter- und Unterhaltsrecht in der Auskunftsstufe anhängig waren.
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