Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.05.2000 - 7 ZB 00.229 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Berlin, 30.01.2025 - 12 K 255.22
Prüfungsrecht: Abweichung von den Vorgaben der Prüfungsordnung zur Prüfungsart; …
Rn. 59 aa) Das Überschreiten der vorgeschriebenen Prüfungshöchstdauer in mündlichen Prüfungen stellt regelmäßig einen Verfahrensfehler dar, wenn damit ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis verbunden sein kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 12. Juli 1991 - 9 S 1538/91 - juris Rn. 19; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Juli 1991 - 22 A 1533/89 - juris Rn. 5; OVG Bremen…, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 2 PA 293/16 - juris Rn. 10;… Fischer/Jeremias/Dieterich Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 491).Rn. 60 Im Fall einer mündlichen Prüfung kann dabei auch in Rechnung zu stellen sein, ob sich die abweichende Prüfungsdauer lediglich mit Blick auf eine eingeräumte Vorbereitungszeit im Vorfeld der mündlichen Prüfung selbst ergibt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8, wonach die Zeit nach Aushändigung eines Textes zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung - wenn überhaupt - nur in eingeschränktem Umfang der eigentlichen Prüfungszeit hinzugerechnet werden könne).
Sie liegt zugleich über der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für noch nicht unverhältnismäßig erachteten Überschreitung um 42 % (Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 7 f.).
Der Vorbereitungszeitraum ist bei der Frage der Überschreitung der Prüfungsdauer nicht etwa auszublenden oder nur in geringfügigem Maß zu berücksichtigen (tendenziell anders Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. Mai 2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8, weil nicht erkennbar sei, dass mit der der Prüfung vorgelagerten Vorbereitungszeit ein nennenswerter Einfluss auf das Prüfungsergebnis verbunden gewesen sein konnte).
- VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04
Aushändigung der Habilitationsurkunde für die Fachbereiche Vorklinische und …
Rn. 63 vgl. BayVGH, Beschl. vom 29. Mai 2000 - 7 ZB 00.229 -, BayVBl. 2001, 751 m.w.N. aus der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, siehe ferner Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl., Rn. 400,. - VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
Staatliche Kenntnisprüfung gemäß § 37 ÄApprO, Aufhebung der Prüfungsentscheidung, …
Die Grenze einer unwesentlichen Abweichung von der vorgegebenen Prüfungsdauer wird von Einzelfall zu Einzelfall anders gezogen (z.B. Überschreitung der Prüfungshöchstdauer von 12 Minuten um 5 Minuten nicht wesentlich BayVGH, B.v. 29.5.2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8;… Unterschreitung der Mindestprüfungsdauer von 20 Minuten um mehr als 10% wesentlich VG Hannover, U.v. 12.3.2009 - 6 A 5912/08 - juris Rn. 26;… Überschreitung der Prüfungshöchstdauer um mehr als 50% nicht geringfügig VG Hannover U.v. 17.12.2003 - 6 A 5940/02 - juris Rn. 29;… Überschreitung der Höchstprüfungsdauer um 61% wesentlich VGH BW, U.v. 12.7.1991 - 9 S 1538/91 - juris Rn. 18 f.).
- VG München, 25.01.2021 - M 3 K 20.4193
Mündliche Zusatzprüfung im Abitur
Rn. 26 Ein Verfahrensfehler durch Abweichung von einer vorgegebenen Mindest- oder Höchstdauer einer mündlichen Prüfung hat nur dann einen Anspruch auf Wiederholung der Prüfung zur Folge, wenn er wesentlich ist, Art. 46 BayVwVfG (…s.a. Jeremias in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 488; BayVGH, B.v. 29.5.2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8). - VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
Mündliche Prüfung für Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Eine Verpflichtung zur Neubewertung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet ist (…vgl. u.a. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502 - juris Rn. 9 ff.;… BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7; B.v. 9.5.2000 - 7 ZB 00.229 - BayVBl 2001, 751 - juris Rn. 9;… VGH BW, B.v. 17.8.1992 - 9 S 1871/92 - juris Rn. 4). - VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031
Facharztprüfung Allgemeinmedizin
Zwar wäre eine Überschreitung der Regelprüfzeit um 20 (oder sogar 25 Minuten) nicht nur geringfügig und damit in jedem Fall unerheblich (BayVGH vom 29.5.2000, Az. 7 ZB 00.229 -juris- bei einer Überschreitung um fünf Minuten).
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