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| VGH Bayern, 15.07.2003 - 7 ZB 03.1368 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 12.04.2010 - 7 ZB 09.2369
Befreiung von der Schulpflicht
Vielmehr wäre er - wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 15. Juli 2003 (Az. 7 ZB 03.1368) und vom 11. November 2008 (Az. 7 CS 08.1237) ausgeführt hat - darauf zu verweisen, insoweit im Rahmen des konkreten Schulbesuchs auf eine Beachtung des Bildungsziels hinzuwirken. - VG Augsburg, 17.04.2008 - Au 3 S 08.344
Schulpflicht; Hauptschule; religiöse Gründe; Sexualerziehung
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 15. Juli 2003 (7 ZB 03.1368) abgelehnt.Das Gericht sieht keinen Anlass, von der seinerzeit ausführlich dargelegten Rechtsauffassung abzugehen, die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Beschlüsse vom 20.8.2002, 7 CS 02.1302; vom 15.7.2003, 7 ZB 03.1368) bestätigt wurde.
- VGH Bayern, 02.08.2007 - 7 ZB 07.987
Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkankung der Prozessbevollmächtigten; …
Selbst wenn dies der Fall wäre, könnten die Kläger ihre Tochter nicht einfach vom Besuch der Pflichtschule abhalten oder für sie eine generelle Unterrichtsbefreiung beanspruchen; sie wären vielmehr darauf verwiesen, mit geeigneten Mitteln auf rechtmäßige Zustände hinzuwirken (BayVGH vom 15.7.2003 Az. 7 ZB 03.1368).
- VG Gelsenkirchen, 19.03.2008 - 4 K 1674/06
Schulpflicht; Heimschulunterricht; Erziehungsrecht; Erziehungsauftrag; …
Rn. 51 Weiterführend VGH BW, Urteil vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/01 -, NVwZ-RR 2003, 561 ff.; ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 16. März 1992- 7 CS 92.512 -, NVwZ 1992, 1224 f.; vom 13. März 1998 - 7 ZS 98446 - vom 18. September 2002 - 7 ZB 02.1701 - vom 15. Juli 2003 7 ZB 03.1368 - VG Braunschweig, Urteil vom 17. Dezember 2003 6 A 568/02 - VG Hamburg, Beschluss vom 16. Januar 2003 2 VG 4333/2002 -. - VGH Bayern, 11.11.2008 - 7 CS 08.1237
Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Eltern - Unzulässigkeit von …
Selbst wenn die behaupteten Defizite tatsächlich nachweisbar wären, könnte der Antragsteller seine Söhne nicht einfach vom Besuch der Pflichtschule abhalten oder für sie eine generelle Unterrichtsbefreiung beanspruchen; er wäre vielmehr darauf verwiesen, mit geeigneten Mitteln auf rechtmäßige Zustände hinzuwirken (vgl. BayVGH vom 15.7.2003 Az. 7 ZB 03.1368, vom 2.8.2007 Az. 7 ZB 07.987). - VG Augsburg, 21.07.2009 - Au 3 K 08.62
Schulzwang gegenüber Erziehungsberechtigten; allgemeine Schulpflicht; …
Die dagegen eingelegten Rechtsmittel hatten ebenso wie eine Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 7.5.2002, Az. Au 9 S 02.507, Juris; Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.8.2002, Az. 7 CS 02.1302, Juris; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.10.2002, Az. 1 BvR 1858/02; Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 25.2.2003, Az. Au 9 K 02.1585, Juris; Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.7.2003, Az. 7 ZB 03.1368, Juris).
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