Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.03.2008 - 7 ZB 07.619 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,75883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Exmatrikulation bei Nicht-Zahlung von Studienbeiträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78
Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2008 - 7 ZB 07.619
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4.7.1969 BVerwGE 32, 308/314 f.; vom 13.12.1979 BVerwGE 59, 242) ergibt sich aus der gesetzlichen Verknüpfung der Beitragszahlung mit der Studierberechtigung keine unverhältnismäßige, das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte des Art. 12 Abs. 1 GG verletzende Belastung der Studenten. - BVerwG, 04.07.1969 - VII C 29.67
Zwangsmitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und …
Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2008 - 7 ZB 07.619
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 4.7.1969 BVerwGE 32, 308/314 f.; vom 13.12.1979 BVerwGE 59, 242) ergibt sich aus der gesetzlichen Verknüpfung der Beitragszahlung mit der Studierberechtigung keine unverhältnismäßige, das Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte des Art. 12 Abs. 1 GG verletzende Belastung der Studenten.
- VGH Bayern, 26.03.2009 - 7 C 09.554
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Prüfungsunfähigkeit; Rücktritt; …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die gesetzliche Verknüpfung der Beitragszahlung mit der Studierberechtigung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerwG vom 4.7.1969 BVerwGE 32, 308/314 f. und vom 13.12.1979 BVerwGE 59, 242; BayVGH vom 12.3.2008 Az. 7 ZB 07.619 ).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.