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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36809
VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048 (https://dejure.org/2009,36809)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048 (https://dejure.org/2009,36809)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2009 - 7 ZB 08.3048 (https://dejure.org/2009,36809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schulwegkosten für den Besuch einer Realschule; nächstgelegene Schule; geringster Beförderungsaufwand; Vergleich der Fahrtkosten; Schulbus; nachträgliche Einrichtung einer öffentlichen Busverbindung; Unzumutbarkeit des Schulwechsels; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 23.06.2008 - 7 B 08.550

    Schülerbeförderung; sechstufige Realschule; nächstgelegene Schule; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass hierbei grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH vom 12.2.2001 Az. 7 B 99.3719 = BayVBl 2001, 308, vom 8.1.2008 Az. 7 B 07.1008 , und vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 ).

    Sie können sich daher nicht ab dem vierten Jahr des Schulbesuchs darauf berufen, ihrer Tochter sei nunmehr ein Wechsel an die Realschule in Zirndorf, die nach wie vor kostengünstiger zu erreichen ist, nicht mehr zumutbar (vgl. BayVGH vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 ).

  • VGH Bayern, 12.02.2001 - 7 B 99.3719

    Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten; Vierstufige Realschule und …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass hierbei grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH vom 12.2.2001 Az. 7 B 99.3719 = BayVBl 2001, 308, vom 8.1.2008 Az. 7 B 07.1008 , und vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 ).
  • VGH Bayern, 08.01.2008 - 7 B 07.1008

    Beförderungspflicht zum Unterricht der nächstgelegenen Schule beurteilt sich …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass hierbei grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH vom 12.2.2001 Az. 7 B 99.3719 = BayVBl 2001, 308, vom 8.1.2008 Az. 7 B 07.1008 , und vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 ).
  • VG Bayreuth, 27.07.2009 - B 3 K 07.1162

    Übernahme der Kosten der Beförderung für ein im benachbarten Bundesland gelegenes …

    Für die Bestimmung der Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreicht werden kann, ist grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt Beschluss vom 20.04.2009, Az. 7 ZB 08.3048, RdNr. 11).

    Hat der Aufgabenträger für einen bestimmten räumlich-örtlichen Bereich seiner Zuständigkeit eine ausreichende Beförderungsstruktur für Schüler organisiert und dabei sein Organisationsermessen nicht überschritten, insbesondere den Grundsatz der Zumutbarkeit gegenüber den zu befördernden Schülern nicht verletzt, so wird dies im Allgemeinen dazu führen, dass er zur Übernahme zusätzlicher individueller Kosten für die Beförderung eines Schülers zu seiner "Wunschschule" außerhalb des bestehenden und pauschal (mit-)finanzierten Beförderungssystems nicht verpflichtet ist (…siehe BayVGH vom 21.03.1983 a.a.O. zur Problematik des Einsatzes eines weiteren Schulbusses und vom 20.04.2009 a.a.O. zur Benutzung einer öffentlichen Busverbindung anstatt der eingerichteten Schulbuslinie).

    Hätte der Beklagte an dieser Schulbusverbindung aus dem Raum Bad Rodach, inklusive Heldritt, nach Coburg festgehalten, wäre er seiner Beförderungspflicht zu einem Gymnasium der gewählten Fachrichtung - auch im Fall des Klägers - ausreichend nachgekommen (siehe insbesondere BayVGH vom 20.04.2009 a.a.O. RdNr. 13 …und vom 21.03.1983 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.1843

    Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei mehreren …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist hinsichtlich der hierfür nach § 2 Abs. 1 Satz 3 (früher Satz 2) Nr. 3 SchBefV zu prüfenden Frage, welche Schule mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist, nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen, sondern auf die unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu ermittelnden Fahrtkosten (BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 8.1.2008 Az. 7 B 07.1008 , vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 , vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 , vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 und vom 26.8.2010 Az. 7 ZB 10.380).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist hinsichtlich der hierfür nach § 2 Abs. 1 Satz 3 (früher Satz 2) Nr. 3 SchBefV zu prüfenden Frage, welche Schule mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist, nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen, sondern auf die unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu ermittelnden Fahrtkosten (BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 8.1.2008 Az. 7 B 07.1008 , vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 , vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 , vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 und vom 26.8.2010 Az. 7 ZB 10.380).

  • VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

    Zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands ist dabei für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten; …

    Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15).
  • VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.4135

    Schulwegkostenerstattung in Bayern: Keine Verzichtsmöglichkeit bezüglich der …

    Rn. 17 Es ist in ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für die Bestimmung der nächstgelegenen Schule grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - juris; BayVGH U.v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 - juris).

    Rn. 29 Für eine Gegenüberstellung der Fahrtkosten zur Bestimmung der nächstgelegenen Schule muss naturgemäß unberücksichtigt bleiben, dass die Klagepartei auf eine Teilstrecke der Beförderung (die Beförderung mit dem PKW vom W… nach Wal…) verzichten würde, da grundsätzlich nur ein Anspruch auf Kostenfreiheit des gesamten Schulwegs besteht (VG Ansbach, U.v. 19.9.2008 - 2 K 08.185 - BeckOnline; nachfolgend BayVGH B.v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - juris; VG Ansbach, U.v. 5.12.2006 - AN 2 K 06.03063 - BeckOnline).

  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.2368

    Notwendigkeit der Schülerbeförderung; Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist hinsichtlich der hierfür nach § 2 Abs. 1 Satz 3 (früher Satz 2) Nr. 3 SchBefV zu prüfenden Frage, welche Schule mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist, nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen, sondern auf die unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu ermittelnden Fahrtkosten (BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 8.1.2008 Az. 7 B 07.1008 , vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 , vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 , vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 und vom 26.8.2010 Az. 7 ZB 10.380).
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 ZB 09.2415

    Geringster Beförderungsaufwand bei Schülerbeförderung im öffentlichen, teilweise …

    Rn. 10 aa) In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass beim Vergleich des Beförderungsaufwands grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf die unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit zu ermittelnden Fahrtkosten (BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 8.1.2008 Az. 7 B 07.1008 , vom 23.6.2008 Az. 7 B 08.550 und vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 ).
  • VG München, 03.02.2015 - M 3 K 13.4583

    Zeitpunkt des Wechsels an eine Schule im Rahmen des Schülerbeförderungsrechts …

    Denn wer bewusst eine andere als die nächstgelegene Schule ausgewählt hat und das Risiko der eigenen Kostentragung für den künftigen Schulweg bewusst übernommen hat, kann sich nicht allein aufgrund des Zeitablaufs darauf berufen, nunmehr sei ihm der Wechsel an die wohnortnahe und daher kostengünstiger zu erreichende Schule nicht mehr zumutbar (BayVGH, B. v. 23.6.2008 - 7 B 08.550 - Rn 26; BayVGH, B. v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - Rn 15).

    Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise erst während des Schulbesuchs eine günstigere Beförderungsmöglichkeit zu einer anderen Schule geschaffen wird; dann müsste sich ein Schüler nicht auf diese nachträglich geschaffene günstigere Beförderungsmöglichkeit zu einer anderen Schule verweisen lassen, sondern könnte die Unzumutbarkeit des Schulwechsels einwenden (BayVGH, vom 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - Rn 15; ähnlich BayVGH, B. v. 9.8.2011 - 7 B 10.1775 - Rn 25, wo eine Realschule, die mit höherem Beförderungsaufwand zu erreichen war, zunächst monoedukativ und damit nächstgelegen war, für die Jahre nach Wegfall der Monoedukation sollte der Träger zu prüfen haben, ob eine Kostenübernahme in Betracht komme, weil ein Wechsel an eine nähergelegene Realschule nicht zumutbar sei).

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen …

    Es ist in ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für die Bestimmung der nächstgelegenen Schule grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, B.v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 -, juris; BayVGH U.v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 -, juris).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 7 ZB 18.1670

    Zur Unzumutbarkeit eines Schulwechsels als Voraussetzung für die Übernahme von …

    Von einem Schulwechsel im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 2 SchBefV ist jedoch dann nicht auszugehen, wenn der Schüler oder die Schülerin von Anfang an nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besucht (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

  • VG München, 10.02.2015 - M 3 K 12.5937

    Berücksichtigung der Zumutbarkeit eines Schulwechsels zum Beginn des …

  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

  • VG München, 30.01.2018 - M 3 K 16.4631

    Übernahme von Schulwegkosten

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

  • VG Bayreuth, 14.03.2011 - B 3 K 10.791

    Kostenfreiheit des Schulweges; nächstgelegene Schule; Förderklasse für …

  • VG Bayreuth, 19.10.2009 - B 3 K 07.1131

    Festlegung eines Einzugsbereichs für eine private Förderschule; Rechtsnatur des …

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 14.814

    Übernahme fiktiver Schulwegkosten

  • VG Augsburg, 11.02.2014 - Au 3 K 13.1792

    Schulwegkosten; Gymnasium; Einführungsklasse; nächstgelegene Schule; zweite …

  • VG Würzburg, 09.11.2010 - W 2 K 10.888

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule; …

  • VG Würzburg, 25.11.2009 - W 2 K 09.414

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen …

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