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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19734
VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072 (https://dejure.org/2010,19734)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072 (https://dejure.org/2010,19734)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 7 ZB 09.1072 (https://dejure.org/2010,19734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglichem Bestehen einer einzelnen studienbegleitenden Leistungskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 24.08.1988 - 7 B 113.88

    Hochschule - Prüfungsleistung - Prüferzahl

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    Dies gilt auch dann, wenn das Ergebnis der studienbegleitenden Leistungskontrolle über die Fortsetzung des Studiums entscheidet (BVerwG vom 13.4.1983 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173 und vom 24.8.1988 DVBl 1989, 98/99; OVG NRW vom 13.3.1991 NJW 1991, 2586/2588).

    Rn. 30 b) In der Rechtsprechung ist ebenfalls hinreichend geklärt, dass bei studienbegleitenden Leistungsnachweisen auch dann keine Zweitkorrektur erforderlich ist, wenn deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist (BVerwG vom 24.8.1988 a.a.O.).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    Die Pflicht zur alsbaldigen Niederlegung ist gewahrt, wenn das bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasste Urteil vor Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.4.1993 BVerwGE 92, 367/372 ff.; BVerfG vom 30.4.2008 NJW 2008, 3275/3276).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    11 1. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Aufhebung der ersten Prüfungsentscheidung trotz bestandener Wiederholungsprüfung bejaht, wenn die Befürchtung berechtigt erscheint, der vom negativen Prüfungsbescheid ausgehende 'Makel des Durchfallens' könne sich als Hemmnis für das berufliche Fortkommen erweisen (BVerwG vom 12.4.1991 BVerwGE 88, 111/112 f.; vom 21.10.1993 BayVBl 1994, 443; vom 10.6.1996 BayVBl 1997, 600 und vom 16.4.1997 NJW 1998, 323/324; vgl. auch Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, RdNrn.
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    11 1. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Aufhebung der ersten Prüfungsentscheidung trotz bestandener Wiederholungsprüfung bejaht, wenn die Befürchtung berechtigt erscheint, der vom negativen Prüfungsbescheid ausgehende 'Makel des Durchfallens' könne sich als Hemmnis für das berufliche Fortkommen erweisen (BVerwG vom 12.4.1991 BVerwGE 88, 111/112 f.; vom 21.10.1993 BayVBl 1994, 443; vom 10.6.1996 BayVBl 1997, 600 und vom 16.4.1997 NJW 1998, 323/324; vgl. auch Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, RdNrn.
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    11 1. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Aufhebung der ersten Prüfungsentscheidung trotz bestandener Wiederholungsprüfung bejaht, wenn die Befürchtung berechtigt erscheint, der vom negativen Prüfungsbescheid ausgehende 'Makel des Durchfallens' könne sich als Hemmnis für das berufliche Fortkommen erweisen (BVerwG vom 12.4.1991 BVerwGE 88, 111/112 f.; vom 21.10.1993 BayVBl 1994, 443; vom 10.6.1996 BayVBl 1997, 600 und vom 16.4.1997 NJW 1998, 323/324; vgl. auch Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, RdNrn.
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    Die Pflicht zur alsbaldigen Niederlegung ist gewahrt, wenn das bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasste Urteil vor Ablauf von fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.4.1993 BVerwGE 92, 367/372 ff.; BVerfG vom 30.4.2008 NJW 2008, 3275/3276).
  • BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95

    Prüfungsrecht: Rechtsschutzinteresse bei "überholender" Wiederholungsprüfung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    11 1. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Aufhebung der ersten Prüfungsentscheidung trotz bestandener Wiederholungsprüfung bejaht, wenn die Befürchtung berechtigt erscheint, der vom negativen Prüfungsbescheid ausgehende 'Makel des Durchfallens' könne sich als Hemmnis für das berufliche Fortkommen erweisen (BVerwG vom 12.4.1991 BVerwGE 88, 111/112 f.; vom 21.10.1993 BayVBl 1994, 443; vom 10.6.1996 BayVBl 1997, 600 und vom 16.4.1997 NJW 1998, 323/324; vgl. auch Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, RdNrn.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 9 S 1549/01

    Prüfung: Ausschlussfrist für Leistungsnachweiserbringung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    Auch ein Anspruch auf unbegrenzte Wiederholung von Ausbildungsveranstaltungen und Prüfungen lässt sich aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht herleiten (BVerwG vom 3.11.1986 BayVBl 1987, 185 m.w.N.; VGH BW vom 12.9.2001 DVBl 2002, 207/208).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 9 B 20.05

    Rechtzeitige Übergabe eines bei Verkündung noch nicht vollständig abgefassten …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    Dass dies nach Auffassung der Klägerbevollmächtigten nicht in der Breite geschehen ist, in der einige Fragen offenbar in der mündlichen Verhandlung erörtert wurden, rechtfertigt nicht die Annahme, die Entscheidung sei nicht mit Gründen versehen (vgl. BVerwG vom 24.11.2005 Az. 9 B 20/05 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1991 - 22 A 871/90

    Behörde; Stellen zur Durchführung studienbegleitender Leistungskontrollen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2010 - 7 ZB 09.1072
    Dies gilt auch dann, wenn das Ergebnis der studienbegleitenden Leistungskontrolle über die Fortsetzung des Studiums entscheidet (BVerwG vom 13.4.1983 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 173 und vom 24.8.1988 DVBl 1989, 98/99; OVG NRW vom 13.3.1991 NJW 1991, 2586/2588).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 ZB 09.2192

    Bachelorprüfung; endgültiges Nichtbestehen; Alternativklausuren; Nachholen eines …

  • VG Sigmaringen, 24.06.1999 - 8 K 1577/97
  • VG München, 30.04.2020 - M 3 E 20.1243

    Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung, …

    Diesbezüglich sieht Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG vor, dass die Studienordnung Regelungen über den Erwerb der Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung und dessen Wiederholbarkeit treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2010 - 7 ZB 09.1072 - BeckRS 2010, 52031).

    Die aufgrund der Tragweite von Hochschulprüfungen geltenden Anforderungen wie etwa Art. 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 10 BayHSchG sind nicht ohne weiteres auf Prüfungen zur Erteilung der Bescheinigungen übertragbar (BayVGH, B.v. 25.6.2010 - 7 ZB 09.1072 - BeckRS 2010, 52031).

    Insbesondere gibt es keinen ungeschriebenen allgemeinen - etwa auf Verfassungsrecht beruhenden - Rechtsgrundsatz, dass Prüfungsleistungen mindestens von zwei Prüfern zu bewerten sind (…BVerwG, B.v. 24.8.1988 - 7 B 113/88 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 25.6.2010 a.a.O.).

  • VG München, 25.10.2022 - M 3 K 20.650

    Rüge von Mängel der Prüfung

    Diesbezüglich sieht Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG vor, dass die Studienordnung Regelungen über den Erwerb der Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung und dessen Wiederholbarkeit treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2010 - 7 ZB 09.1072 - juris Rn. 15, 20).

    Eine weitere Konkretisierung in der Studienordnung ist zumindest vor dem Hintergrund nicht zwingend zu fordern, dass die Besonderheiten praktischer Lehrveranstaltungen einen größeren Spielraum für die Leitung der Veranstaltung rechtfertigen und vorliegend eine hinreichende Konkretisierung des Ablaufs der Zwischenprüfung zu Beginn der praktischen Lehrveranstaltung erfolgte (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2010 - 7 ZB 09.1072 - juris 27;… Dieterich in Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 28).

    Jedoch gibt es keinen ungeschriebenen allgemeinen - etwa auf Verfassungsrecht beruhenden - Rechtsgrundsatz, dass Prüfungsleistungen mindestens von zwei Prüfern zu bewerten sind (…BVerwG, Bv. 24.8.1988 - 7 B 113/88 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 25.6.2010 - 7 ZB 09.1072 - juris Rn. 20).

  • VGH Hessen, 20.12.2016 - 10 C 1620/15

    Normenkontrollantrag einer Studierenden gegen eine Studienordnung des …

    Vielmehr sind auch studienbegleitende Leistungskontrollen zur Feststellung der Geeignetheit der Studierenden für den angestrebten Beruf zulässig, wobei bei mehrfachen Fehlversuchen auch die endgültige Feststellung damit verbunden sein kann, das Studium nicht fortsetzen zu dürfen (vgl. zu alldem BVerwG, Beschluss vom 3. November 1986 - 7 B 108/86 -, NVwZ 1987, 978; diesem folgend auch Hess. VGH…, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 9 A 1362/15.Z -, juris, Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 7 ZB 09.1072 -, juris, Rn. 17).
  • VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.5764

    Nichtbestehen einer Prüfung trotz Erkrankung

    Diesbezüglich sieht Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayHSchG vor, dass die Studienordnung Regelungen über den Erwerb der Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung und dessen Wiederholbarkeit treffen kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2010 - 7 ZB 09.1072 - juris Rn. 15, 20 und insgesamt VG München, U. v. 25.10.2022 - M 3 K 20.650 - juris Rn. 19 - 24).
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