Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.04.2010 - 7 ZB 09.2483 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Gestattung eines Gastschulverhältnisses; zwingende persönliche Gründe; Angststörung; Mobbing an der Schule; Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; (keine) hinreichenden Erfolgsaussichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009
Zum Anspruch von Eltern auf Besuch einer außerhalb des eigenen Sprengels …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 7 ZB 09.2483
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt BayVGH vom 25.1.2010 Az. 7 ZB 09.3009 m.w.N.) liegen solche Gründe nur vor, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht.
- VG Regensburg, 30.09.2014 - RN 2 E 14.1551
Gastschulgenehmigung; zwingende persönliche Gründe; behauptete Mobbingsituation …
Unbestritten bleibt nämlich, dass besondere Mobbingvorfälle ein Grund i. S. d. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG sein können (s. auch BayVGH, B. v. 12.4.2010 - 7 ZB 09.2483 - juris). - VG Augsburg, 17.09.2010 - Au 3 E 10.1375
Mobbing; Freundinnen aus dem Kindergarten
Es muss sich vielmehr um besondere, individuelle Umstände handeln, die eine vom Normalfall abweidende, durch den Besuch der Sprengelschule bedingte Belastung ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH vom 29.1.1979 VGH n.F. 32, 70, vom 14.11.1997 7 ZE 97.2952; vom 10.9.2009 7 CE 09.2110; vom 25.1.2010 7 ZB 09.3009; vom 12.4.2010 7 ZB 09.2483; jeweils zitiert nach juris). - VG Bayreuth, 31.08.2010 - B 3 E 10.765
Gastschulverhältnis
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt BayVGH vom 25.01.2010, Az. 7 ZB 09.3009 m.w.N. und vom 12.04.2010, Az. 7 ZB 09.2483 RdNr. 9), der sich die Kammer angeschlossen hat, liegen solche Gründe nur vor, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht. - VG Regensburg, 30.09.2014 - 2 E 14.1551
Gastschulgenehmigung, Mobbing, Schule, ärztliche Stellungnahme, Erkrankung, …
Unbestritten bleibt nämlich, dass besondere Mobbingvorfälle ein Grund i. S. d. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG sein können (s. auch BayVGH, B. v. 12.4.2010 - 7 ZB 09.2483 - juris). - VG Bayreuth, 31.08.2010 - B 3 E 10.762
Gastschulverhältnis
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (zuletzt BayVGH vom 25.01.2010, Az. 7 ZB 09.3009 m.w.N. und vom 12.04.2010, Az. 7 ZB 09.2483 RdNr. 9), der sich die Kammer angeschlossen hat, liegen solche Gründe nur vor, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht.
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