Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Fortgeltung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Wechsel des Rechtsträgers eines Krankenhauses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkung eines Wechsels des Rechtsträgers eines Krankenhauses auf die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) für bereitgehaltene Rundfunkempfangsgeräte; Wechsel eines Trägers eines Krankenhauses vom ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auswirkung eines Wechsels des Rechtsträgers eines Krankenhauses auf die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) für bereitgehaltene Rundfunkempfangsgeräte; Wechsel eines Trägers eines Krankenhauses vom ...
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 16.06.2010 - RN 3 K 09.1382
- VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 114 (Ls.)
- DVBl 2011, 57
- DÖV 2011, 118
- ZUM 2011, 600
- afp 2011, 502
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121
Ändert sich bei einem Krankenhaus, in dem Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2120
Rn. 3 Mit Wirkung ab 1. Januar 2008 wandelte der Landkreis das Kreiskrankenhaus M. (zusammen mit dem ebenfalls als Regiebetrieb geführten Kreiskrankenhaus B.; siehe hierzu das Parallelverfahren 7 ZB 10.2121) auf der Grundlage des Art. 77 der Bayerischen Landkreisordnung im Weg der Gesamtrechtsnachfolge in die Klägerin - einem selbständigen Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) - um.
- OVG Sachsen, 29.03.2012 - 3 A 186/11
Einheitliche Hörstelle
Während sich das Oberverwaltungsgericht Berlin (…Urt. v. 2. März 2004, NVwZ-RR 2005, 332) mit der Frage befasst hatte, ob eine Seniorenfreizeitstätte unter den damaligen Befreiungstatbestand fiel, hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 3. November 2010 - 7 ZB 10.2120 -, juris) über die Rechtsfolgen eines Wechsels in der Rechtsträgerschaft eines Krankenhauses zu urteilen. - VGH Bayern, 27.04.2011 - 7 BV 09.2179
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rundfunkempfangsgeräte in …
Rn. 20 Zwar können gewerbliche Unternehmen, die wie der Beigeladene von einem Krankenhaus beauftragt wurden, Rundfunkempfangsgeräte für den betreuten Personenkreis aufzustellen, aufgrund der Regelung des § 5 Abs. 8 Satz 1 RGebStV selbst nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden (BayVGH vom 3.11.2010 Az. 7 ZB 10.2120 RdNr. 23, vgl. auch Göhmann/Naujock/Siekmann in Hahn/ Vesting, a.a.O., RdNr. 65 zu § 5 RGebStV). - VGH Bayern, 03.11.2010 - 7 ZB 10.2121
Ändert sich bei einem Krankenhaus, in dem Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten …
Rn. 3 Mit Wirkung ab 1. Januar 2008 wandelte der Landkreis das Kreiskrankenhaus B. (zusammen mit dem ebenfalls als Regiebetrieb geführten Kreiskrankenhaus M.; siehe hierzu das Parallelverfahren 7 ZB 10.2120) auf der Grundlage des Art. 77 der Bayerischen Landkreisordnung im Weg der Gesamtrechtsnachfolge in die Klägerin - einem selbständigen Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) - um. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2011 - 3 L 385/09
Festsetzung von Rundfunkgebühren gegen einen Rechtsnachfolger
Rn. 30 Ohne Erfolg macht der Beklagte geltend, aus der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Beschl. v. 16.06.2010 - 7 ZB 10.2120 -) zur Befreiung nach § 5 Abs. 7 RGebStV folge, dass rückständige Gebühren im Wege der Rechtsnachfolge auf den Erwerber übergehen.
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