Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zweite Juristische Staatsprüfung - unerkannte krankheitsbedingte Leistungsbeeinträchtigung des Prüflings als Verhinderungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung einer unerkannten krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als nachträglichen Verhinderungsgrund bei der zweiten Juristischen Staatsprüfung; Mitwirkungsobliegenheiten des Prüflings bei einem subjektivem Krankheitsverdacht zum frühest möglichen Zeitpunkt mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unerkannte Leistungsbeeinträchtigung des Prüflings als Verhinderungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unerkannte Leistungsbeeinträchtigung des Prüflings als Verhinderungsgrund
- 123recht.net (Kurzinformation)
Prüfungstauglichkeit // Unerkannte Leistungsbeeinträchtigung des Prüflings als Verhinderungsgrund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachung einer unerkannten krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als nachträglichen Verhinderungsgrund bei der zweiten Juristischen Staatsprüfung; Mitwirkungsobliegenheiten des Prüflings bei einem subjektivem Krankheitsverdacht zum frühest möglichen Zeitpunkt mit ...
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.07.2010 - RN 1 K 09.733
- VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2231
- DÖV 2011, 368
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Zulassung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Rn. 19 Zwar ist es nicht völlig ausgeschlossen, eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit noch nach dem Prüfungstermin geltend zu machen (z.B. BayVGH vom 16.4.2002 Az. 7 B 01.1889 , vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 , vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 ).Auch in diesen Fällen gelten jedoch die Nachweisanforderungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 JAPO (BayVGH vom 11.1.1999 Az. 7 ZB 98.3036 RdNr. 14 und vom 31.8.2010 a.a.O., RdNr. 12; vgl. auch OVG NRW vom 8.12.2009 Az. 14 E 861/09 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ).
Vielmehr muss der Prüfling sich bereits bei subjektivem Krankheitsverdacht, also wenn ihm erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind, unverzüglich selbst um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes bemühen (BayVGH vom 20.6.2008 BayVBl 2009, 115/116 und vom 31.8.2010 a.a.O., m.w.N.).
Rn. 21 Da die Klägerin jedoch ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist, hatte das Ausgangsgericht keine Veranlassung, die Frage der Prüfungsfähigkeit durch Einholung eines Sachverständigengutachtens weiter aufzuklären (vgl. auch BayVGH vom 31.8.2010 a.a.O.).
- VGH Bayern, 16.04.2002 - 7 B 01.1889
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Rn. 19 Zwar ist es nicht völlig ausgeschlossen, eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit noch nach dem Prüfungstermin geltend zu machen (z.B. BayVGH vom 16.4.2002 Az. 7 B 01.1889 , vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 , vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 ).Zur Mitwirkungspflicht des Prüflings gehört auch, dass er sich bei Bekanntwerden neuer ärztlicher Diagnosen selbst unverzüglich Klarheit über seine damalige Prüfungsfähigkeit verschafft und diese Frage bei auftauchenden Zweifeln sofort klärt (BVerwG vom 15.12.1993 NVwZ-RR 1994, 442/444; BayVGH vom 16.4.2002 a.a.O.).
Vielmehr hat die Klägerin, die als zugelassene Prüfungsteilnehmerin die materielle Beweislast für den geltend gemachten Verhinderungsgrund und für die Unverzüglichkeit trägt (vgl. BayVGH vom 16.4.2002 a.a.O.), die Folgen der von ihr nicht rechtzeitig betriebenen amts- oder landgerichtsärztlichen Abklärung ihrer Prüfungsfähigkeit zu tragen.
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Die Unverzüglichkeit der Geltendmachung und des Nachweises einer Prüfungsunfähigkeit ist zu verneinen, wenn sie nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen, zu dem sie vom Prüfling zumutbarerweise hätte erwartet werden können (BVerwG vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282/286 und vom 13.5.1998 BVerwGE 106, 369/373).Die Strenge der Regelung soll auch gewährleisten, dass die Prüfungsbehörde die geltend gemachten Verhinderungsgründe zeitnah durch Nachfragen beim Prüfling oder beim ausstellenden Arzt überprüfen kann (BVerwG vom 7.10.1988 a.a.O., S. 280).
- VGH Bayern, 26.11.2009 - 7 ZB 09.1423
Endgültiges Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; nachträglicher Rücktritt von …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Abgesehen davon, dass der Landgerichtsarzt dem Landesjustizprüfungsamt hierzu auf telefonische Nachfrage am 20. Februar 2009 mitgeteilt hat, er könne eine Prüfungsunfähigkeit nicht bestätigen, da die Klägerin im Prüfungszeitraum ihr Amt als Bürgermeisterin ausgeübt habe, kann die Vorlage der Bescheinigung vom 27. November 2008 im Februar 2009 nicht mehr als unverzüglich im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 JAPO und damit nicht als rechtzeitig angesehen werden (vgl. insoweit auch BayVGH vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 RdNr. 14).Rn. 19 Zwar ist es nicht völlig ausgeschlossen, eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit noch nach dem Prüfungstermin geltend zu machen (z.B. BayVGH vom 16.4.2002 Az. 7 B 01.1889 , vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 , vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 ).
- BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96
Prüfungsrecht - Form des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Rn. 17 Es hätte der Klägerin im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht oblegen, ein amts- oder landgerichtliches Attest, das ihre krankhaften Beeinträchtigungen näher beschreibt und darlegt, welche Auswirkungen diese auf ihr Leistungsvermögen in der konkret abzulegenden Prüfung haben (vgl. BVerwG vom 6.8.1996 BayVBl 1997, 411/412), zeitnah beizubringen und dem Landesjustizprüfungsamt vorzulegen. - BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Die Unverzüglichkeit der Geltendmachung und des Nachweises einer Prüfungsunfähigkeit ist zu verneinen, wenn sie nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen, zu dem sie vom Prüfling zumutbarerweise hätte erwartet werden können (BVerwG vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282/286 und vom 13.5.1998 BVerwGE 106, 369/373). - VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505
Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Mangelnde Vorbereitungsmöglichkeiten aufgrund anderweitig übernommener Tätigkeiten oder sonstiger selbst geschaffener zeitlicher Engpässe sind keine ausreichenden Entschuldigungsgründe für die Nichtteilnahme an Prüfungen (vgl. BayVGH vom 8.9.2010 BayVBl 2011, 21/22 = NVwZ-RR 2011, 19/20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2009 - 14 E 861/09
Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen Fehlens von hinreichender Aussicht auf …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Auch in diesen Fällen gelten jedoch die Nachweisanforderungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 JAPO (BayVGH vom 11.1.1999 Az. 7 ZB 98.3036 RdNr. 14 …und vom 31.8.2010 a.a.O., RdNr. 12; vgl. auch OVG NRW vom 8.12.2009 Az. 14 E 861/09 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.02.2010 - 2 O 115/09
Prüfungsrecht: Wiederholung von Prüfungsleistungen wegen unerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Auch in diesen Fällen gelten jedoch die Nachweisanforderungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 JAPO (BayVGH vom 11.1.1999 Az. 7 ZB 98.3036 RdNr. 14 …und vom 31.8.2010 a.a.O., RdNr. 12; vgl. auch OVG NRW vom 8.12.2009 Az. 14 E 861/09 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ). - VGH Bayern, 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Rn. 19 Zwar ist es nicht völlig ausgeschlossen, eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit noch nach dem Prüfungstermin geltend zu machen (z.B. BayVGH vom 16.4.2002 Az. 7 B 01.1889 , vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 , vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 ). - VGH Bayern, 11.01.1999 - 7 ZB 98.3036
- OVG Niedersachsen, 22.06.2021 - 2 LA 461/20
ADHS; ADS; Chancengleichheit; Nachteilsausgleich
Nach ständiger Rechtsprechung sind Behinderungen und Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen, nicht ausgleichsfähig (…BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17; VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn.8).". - OVG Niedersachsen, 24.06.2019 - 2 ME 570/19
ADHS; ADS; Behinderung; Chancengleichheit; chronische Erkrankung; …
Nach ständiger Rechtsprechung sind Behinderungen und Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen, nicht ausgleichsfähig (…BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17; VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn.8). - OVG Niedersachsen, 29.07.2020 - 2 ME 312/20
Angststörung; Denkblokade; Einzelprüfung; Gruppenprüfung; Nachteilsausgleich; …
Nach ständiger Rechtsprechung sind Behinderungen und Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen, nicht ausgleichsfähig (…Senatsbeschl. v. 24.6.2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 15;… BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17;… VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Urt. v. 8.6.2010 - 14 A 1735/09 -, juris Rn. 35 f.).Die bestehende kognitive Einschränkung der psychischen/geistigen Leistungsfähigkeit, die das Leistungsbild und die Persönlichkeit der Antragstellerin prägen und in Gruppenprüfungen punktuell zu einer Leistungsminderung bis hin zur Prüfungsunfähigkeit führen, sind einem Ausgleich nach § 12 Abs. 5 PO nicht zugänglich (…vgl. auch Senatsbeschluss v. 24.6.2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 15;… BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17; VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn.8;… OVG NRW, Urt. v. 8.6.2010 - 14 A 1735/09 -, juris Rn. 35 f.).
- VG Würzburg, 29.11.2017 - W 2 K 16.284
Nachteilsausgleich bei ADHS-Erkrankung
Rn. 30 Nicht ausgleichsfähig sind dagegen nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaften die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings dauerhaft prägen (BVerwG, B.v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 - juris; VGH München, B.v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris; VGH Mannheim, B.v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 - juris; OVG Thüringen, B.v. 17.5.2010 - 1 EO 854/10 - juris; OVG Schleswig-Hollstein, U.v. 19.8.2002 - 3 M 41/02 - juris). - OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung …
Derartige Behinderungen und Dauerleiden, die als persönlichkeitsbedingte Eigenschaft die geistige Leistungsfähigkeit des Prüflings prägen, sind nicht ausgleichsfähig (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1985 - 7 B 210.85 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschl. v. 29.7.2020 - 2 ME 312/20 -, juris Rn. 15 und v. 24.6.2019 - 2 ME 570/19 - juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 -, juris Rn 17;… VGH BW, Beschl. v. 29.4.2016 - 9 S 582/16 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Urt. v. 8.6.2010 - 14 A 1735/09 -, juris Rn. 35 f.). - VG München, 10.02.2015 - M 3 K 13.1377
Rücktritt nach Mitteilung des endgültigen Nichtbestehens
Rn. 41 Soweit der Kläger als Gründe für seinen Rücktritt die Unterstützung des schwer erkrankten Freundes der Familie geltend macht, ist zu berücksichtigen, dass die zeitliche Inanspruchnahme des Prüflings durch anderweitige Pflichten und die daraus folgende mangelnde Vorbereitungszeit für Prüfungen kein ausreichender Entschuldigungsgrund für den Rücktritt von Prüfungen sind (so für die Nichtteilnahme an Prüfungen BayVGH, B.v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris Rn. 14).Der Prüfling muss sich aber bereits bei subjektivem Krankheitsverdacht, also wenn ihm erhebliche Beeinträchtigungen seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben sind, unverzüglich selbst um eine Aufklärung seines Gesundheitszustands bemühen (BayVGH, B.v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris Rn.19;… vgl. BVerwG, B.v. 22.9.1993 - 6 B 36/93 - juris Rn. 4).
- VG München, 10.07.2012 - M 16 K 12.377
Facharztbezeichnung Neurologie; Prüfungsunfähigkeit; (kein) unverzüglicher …
Rn. 29 So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (seit Entscheidung v. 7.10.1988, BVerwGE 80, 282) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (v. 23.1.2007, Az.: 7 ZB 06.509, v. 4.10.2007, BayVBl. 2008, 210 u. v. 7.1.2009, BayVBl. 2010, 27, v. 28.1.2011, Az. 7 ZB 10.2236), dass an die Unverzüglichkeit des Rücktritts von der Prüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist, um Missbräuche des Rücktrittsrechts mit dem Ziel der Verbesserung der Prüfungschancen zu verhindern.Als in der Regel besonders starkes Indiz für einen Missbrauch des Rücktrittsrechts ist es zu werten, wenn der Prüfling mit der Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit wartet, bis ihm das Scheitern in der Prüfung bekannt gegeben wird (BVerwG v. 7.10.1988, a.a.O., BayVGH v. 7.1.2009, a.a.O., RdNr. 11 nach Juris und v. 28.1.2011, a.a.O., RdNr. 19 nach Juris).
- VGH Bayern, 21.10.2011 - 7 ZB 11.1172
Diplomprüfung; Verlängerung der Bearbeitungszeit der Diplomarbeit; …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Mängel des Prüfungsverfahrens und eine etwaige Prüfungsunfähigkeit vom Prüfling unverzüglich geltend gemacht werden müssen (vgl. z.B. BayVGH vom 28.1.2011 Az. 7 ZB 10.2236 RdNr. 16).Ebenso ist geklärt, dass sogenannte Dauerleiden keine Prüfungsunfähigkeit begründen (vgl. z.B. BayVGH vom 28.1.2011 a.a.O. RdNr. 17).
- VG München, 04.12.2025 - M 27 K 24.4118
Schriftlicher Teil des Zweiten, Abschnitts der Ärztlichen, Prüfung, Humanmedizin, …
Rn. 28 Um Missbräuchen vorzubeugen, durch die sich Prüflinge eine ihnen nicht zustehende und damit den Grundsatz der Chancengleichheit verletzende weitere Prüfungschance verschaffen könnten, unterliegt die Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit sowohl hinsichtlich des zeitlichen Rahmens als auch hinsichtlich der Formalisierung strengen Anforderungen (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris Rn. 16).Die Strenge der Regelung soll auch gewährleisten, dass die Prüfungsbehörde die geltend gemachten Verhinderungsgründe zeitnah durch Nachfragen beim Prüfling oder beim ausstellenden Arzt überprüfen kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris Rn. 16).
- VG München, 20.06.2023 - M 3 K 20.5764
Nichtbestehen einer Prüfung trotz Erkrankung
- VG Köln, 09.08.2022 - 6 K 4098/21
- VG München, 21.09.2021 - M 3 K 18.4900
Nichtbestehen der Mittleren Reife
- VG München, 21.04.2015 - M 3 K 13.1959
Prozesskostenhilfeantrag; Rücktritt; Dauerleiden
- VGH Bayern, 22.03.2012 - 7 ZB 11.2859
Nichtteilnahme an einer Prüfung; unverzügliche Anzeige und Glaubhaftmachung des …
- VG Bayreuth, 28.06.2021 - B 8 K 20.402
Aufstiegsfortbildungsförderung, Aufhebung der Bewilligung, Rückforderung der …
- VG Würzburg, 05.05.2021 - W 2 K 21.541
Prüfungsunfähigkeit, unmittelbare Geltendmachung, Obliegenheit des Prüflings …
- VG München, 23.09.2014 - M 4 K 13.1500
Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2; nachträgliche …
- VG München, 28.03.2022 - M 3 K 18.577
Anforderungen an Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit nach Abschluss der …
- VG Regensburg, 12.09.2012 - RO 1 K 11.1506
Unerkannte Prüfungsunfähigkeit; Beweislast für vollständige Abgabe der …
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