Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.11.2011 - 7 ZB 11.1330 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kursanatorium; Rundfunkgebührenpflicht; Anzahl der Fernsehgeräte; materielle Beweislast; Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 7 ZB 09.1790
Feststellung der Anzahl der Rundfunkempfangsgeräte in einem Beherbergungsbetrieb; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2011 - 7 ZB 11.1330
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass den Werbeaussagen des Klägers in Bezug auf die Ausstattung der Zimmer seines Kursanatoriums mit Fernsehgeräten grundsätzlich Indizwirkung zukommt (vgl. BayVGH vom 29.4.2010 Az. 7 ZB 09.1790 RdNr. 12).Die Tatsache, dass sich in dem besichtigten Zimmer kein Fernsehgerät befunden hat, lässt daher ebenso wenig wie die in diesem Zimmer aufgefundene Fernbedienung oder die Verweigerung der Besichtigung weiterer Zimmer eine Indizwirkung zu Lasten des Klägers (vgl. hierzu BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O. RdNr. 16) zu.
Im Hinblick auf die Möglichkeit, Auskünfte zu verlangen und Daten zu erheben sowie den Auskunftsanspruch gegebenenfalls im Verwaltungszwangsverfahren durchzusetzen (§ 4 Abs. 5 RGebStV) werden dem Beklagten hierdurch weder unerfüllbare Nachweispflichten auferlegt noch besteht die Gefahr eines strukturellen Erhebungs- und Vollzugsdefizits (vgl. BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O. RdNr. 11 ff.).
Der Rundfunkteilnehmer hat deshalb auch die Möglichkeit, die Indizwirkung von Werbeaussagen - wie im vorliegenden Fall zur Überzeugung des Gerichts geschehen - durch einen "Gegenbeweis" zu widerlegen (vgl. BayVGH vom 29.4.2010 a.a.O. RdNr. 16).
- VGH Hessen, 29.12.2011 - 10 A 2128/10
Rundfunkgebührenrecht - Firmensitz als Zulassungsort von Fahrzeugen; …
Das Verwaltungsgericht hat vielmehr die inhaltliche Richtigkeit der in der Berichterstattung über die Klägerin und die X...-Gruppe in der Zeit zwischen Juli 1985 und September 2007 enthaltenen Angaben über deren Fahrzeugbestand und die inhaltliche Richtigkeit der Angaben des Prokuristen der Klägerin in den Gesprächen mit den Beauftragten des Beklagten vom 13. April 2007 und 2. Mai 2007 sowie dessen Angaben im Schreiben vom 22. August 2008 im Wege der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 VwGO bewertet und ist dabei mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Hess.VGH…, Beschluss vom 29. April 2008 - 10 D 719/08 -, ESVGH 58, 234 f, juris, Rdnr. 6; Nds.OVG…, Beschluss vom 30. November 2005 - 120 PA 118/05 -, juris, Rdnr. 3-6;… VGH Ba.-Wü., Urteil vom 21. August 2008 - 2 S 1084/07 -, NJW 2009, 389 f., juris, Rdnr. 16 f.;… Bay.VGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - 7 ZB 09.1790 -, juris, Rdnr. 12 f. und vom 9. November 2011 - 7 ZB 11.1330 -, juris, Rdnr. 9) zutreffend davon ausgegangen, dass den einem Rundfunkgebührenschuldner zuzurechnenden Angaben als "Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst" eine gewichtige Indizwirkung zukommen kann. - OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2012 - 11 S 45.12
Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten wegen Schließung eines Hotelbetriebes
Die sich aus eigenen Anzeigen bzw. Angaben ergebende "Indizwirkung" wird jedoch nicht dadurch in Frage gestellt, dass ohne nähere Angaben die Zahl der Geräte unsubstantiiert bestritten wird (…vgl. das vom Antragsteller selbst zitierte Urteil des VGH München vom 29. April 2010 - 7 ZB 09.1790 -, juris Rz. 12 und 13 m.w.N.; ebenso dessen Beschluss vom 9. November 2011 - 7 ZB 11.1330 -, juris Rz. 9).
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