Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.03.2012 - 7 ZB 11.2859 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nichtteilnahme an einer Prüfung; unverzügliche Anzeige und Glaubhaftmachung des Verhinderungsgrundes; Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; Antrag auf Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03
Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt.
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 7 ZB 11.2859
Vielmehr sind sie lediglich die Grundlage für die Entscheidung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung und weisen somit im Allgemeinen nicht die Merkmale eines Verwaltungsakts auf (BVerwG vom 25.3.2003, DVBl 2003, 871).Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn mit der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistung zugleich über das Ergebnis der Prüfung insgesamt entschieden wird oder wenn die Prüfung in mehrere selbstständige Teile untergliedert ist, die je für sich zu bestehen sind und die im Nichtbestehensfall wiederholt werden müssen (BVerwG vom 25.3.2003, a.a.O.).
- BVerwG, 06.08.1996 - 6 B 17.96
Prüfungsrecht - Form des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit durch Krankheit
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 7 ZB 11.2859
Hierfür muss aus der vom Prüfling vorgelegten ärztlichen Bescheinigung hinreichend deutlich hervorgehen, welche Auswirkungen die krankhaften Beeinträchtigungen auf das Leistungsvermögen des Prüflings in der konkret darzulegenden Prüfung haben (vgl. BVerwG vom 6.8.1996 BayVBl 1997, 411/412). - BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 7 ZB 11.2859
An den Nachweis von Verhinderungsgründen durch Vorlage eines Attestes ist ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282/285 f. und vom 10.4.1990 BayVBl 1990, 411/412; BayVGH vom 28.1.2011 BayVBl 2011, 342/343). - VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Zweite Juristische Staatsprüfung - unerkannte krankheitsbedingte …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2012 - 7 ZB 11.2859
An den Nachweis von Verhinderungsgründen durch Vorlage eines Attestes ist ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG vom 7.10.1988 BVerwGE 80, 282/285 f. und vom 10.4.1990 BayVBl 1990, 411/412; BayVGH vom 28.1.2011 BayVBl 2011, 342/343).
- VGH Bayern, 07.11.2012 - 7 C 12.2143
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Vorprüfung im …
Die Frage, ob der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung ein solcher Regelungscharakter im Sinne von Art. 35 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zukommt, bemisst sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung (vgl. BVerwG vom 23.5.2012 NJW 2012 S. 2901/2902; BayVGH vom 22.3.2012 Az. 7 ZB 11.2859 RdNr. 18). - VG Augsburg, 19.07.2016 - Au 3 K 15.1851
Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts
Das ärztliche Attest muss auch ausweisen, ob der Prüfling am Ausstellungstag des Attests überhaupt ärztlich untersucht wurde (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 6.8.1996 - 6 B 17/96 - BayVBl 1997, 411 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 15; B.v. 22.3.2012 - 7 ZB 11.2859 - juris Rn. 11;… Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 278). - VG Augsburg, 26.11.2013 - Au 3 K 13.1339
Unentschuldigtes Fernbleiben; kein aussagekräftiges Attest
Damit ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte die Prüfung als unentschuldigt versäumt und damit als nicht bestanden gewertet hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 7 ZB 11.2859 - juris Rn.13).
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