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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41482
VGH Bayern, 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016 (https://dejure.org/2012,41482)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016 (https://dejure.org/2012,41482)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. November 2012 - 7 ZB 12.1016 (https://dejure.org/2012,41482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebührenpflicht; Befreiung; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII); besondere Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 7 C 12.1014

    Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten (verneint); Befreiung von der …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016
    Rn. 7 b) Solange der Kläger - wie vorliegend der Fall - keinen entsprechenden Antrag beim zuständigen Landratsamt über die Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gestellt hat, kommt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - auch nicht die Annahme einer besonderen Härte im Sinn von § 6 Abs. 3 RGebStV wegen des vom Kläger geltend gemachten geringen Einkommens in Betracht (vgl. hierzu auch BayVGH vom 1.8.2012 Az. 7 C 12.1014 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 18.12.2013 - AN 6 K 13.01024

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, bzw. Rundfunkbeitragspflicht; Student …

    Auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016) wurde hingewiesen.
  • OVG Sachsen, 23.04.2014 - 3 D 6/14

    Rundfunkgebührenbefreiung gemäß § 6 Abs 1 RGebStV, Härtefall im Sinne des § 6 Abs …

    Mit der Intention des Gesetzgebers wäre es dagegen nicht zu vereinbaren, wenn die Landesrundfunkanstalten oder die für sie handelnde Gebühreneinzugszentrale das Vorliegen eines Härtefalls nach § 6 Abs. 3 RGebStV bzw. § 4 Abs. 6 RBStV auch dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelfall zu prüfen hätten, wenn keine atypische, vom Normgeber versehentlich nicht berücksichtigte Situation vorliegt, sondern eine Bedarfslage, für die der Normgeber keine Befreiung nach § 6 Abs. 1 RGebStV bzw. § 4 Abs. 1 RBStV gewähren wollte (…vgl. BVerwG a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 5. September 2013 - 3 D 43/13 - BayVGH, Beschl. v. 23. November 2012 - 7 ZB 12.1016 -, juris -, OVG NW, Beschl. v. 15. Oktober 2013 - 16 E 138/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.07.2016 - 3 D 46/16

    Rundfunkbeitrag; Befreiungsanspruch; Sozialleistungsbetrug; …

    Mit der Intention des Gesetzgebers wäre es nicht zu vereinbaren, wenn die Landesrundfunkanstalten oder die für sie handelnde Gebühreneinzugszentrale das Vorliegen eines Härtefalls nach § 4 Abs. 6 RBStV auch dann unter Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelfall zu prüfen hätten, wenn keine atypische, vom Normgeber versehentlich nicht berücksichtigte Situation vorliegt, sondern eine Bedarfslage, für die der Normgeber keine Befreiung nach § 4 Abs. 1 RBStV gewähren wollte (…vgl. BVerwG a. a. O. Rn. 22; Senatsbeschl. v. 5. September 2013 - 3 D 43/13 - BayVGH, Beschl. v. 23. November 2012 - 7 ZB 12.1016 -, juris -, OVG NW, Beschl. v. 15. Oktober 2013 - 16 E 138/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • VG Augsburg, 01.12.2014 - Au 7 K 14.756

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag

    Das entspricht der - noch zur früheren Rechtslage ergangenen - Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie auch der Rechtsprechung anderer Obergerichte und ist vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich bestätigt worden (vgl. BVerwG, B.v. 18.6.2008 - 6 B 1/08 - juris, Rn.5 ff.; U.v. 12.10.2011 - 6 C 34.10 -, juris; BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016 - juris; OVG NW, U.v. 25.4.2013 - 16 A 2375/11 - juris; OVG RhPf, B.v. 1.2.2008 - 7 D 11158/07 - juris; NdsOVG, B.v. 12.5.2009 - 4 LB 188/08 -, juris; VGH BW, U.v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08 - juris).
  • VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866

    Bereithalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes

    Statt dessen hat er die abschließenden Befreiungstatbestände des § 6 Abs. 1 RGebStV vorgesehen, die ein geringes Einkommen ohne Hinzutreten der dort genannten Voraussetzungen für eine Befreiung nicht ausreichen lassen (vgl. auch BayVGH, B.v. 23.11.2012 - 7 ZB 12.1016 - juris).
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