Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.09.2013 - 7 ZB 13.1279 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Universität Erlangen-Nürnberg; Studienbeitrag; Befreiung von der Beitragspflicht auf Antrag; Versäumung der Antragsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 228
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Bayern, 28.05.2009 - 4-VII-07
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung allgemeiner Studienbeiträge
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2013 - 7 ZB 13.1279
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden (E.v. 28.5.2009 - Vf. 4-VII-07 - BayVBl 2009, 593), dass die Erhebung von Studienbeiträgen nach Maßgabe des Art. 71 BayHSchG a.F. mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist und es auch mit Blick auf den Parlamentsvorbehalt keinen Bedenken begegnet, wenn das Gesetz selbst nicht alle Einzelheiten der Studienbeitragserhebung abschließend regelt, sondern die nähere normative Ausgestaltung durch die Satzungsermächtigung in Art. 71 Abs. 6 BayHSchG a.F. den Hochschulen als Körperschaftsangelegenheit überträgt und damit deren Selbstverantwortung überlässt.Es wird hinreichend deutlich, wofür der Studienbeitrag erhoben wird, wer beitragspflichtig ist, in welchem betragsmäßigen Rahmen der Beitrag erhoben werden darf und wofür die Beitragseinnahmen zu verwenden sind" (vgl. BayVerfGH, E.v. 28.5.2009 - Vf. 4-VII-07 - BayVBl 2009, 593).
- BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92
Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2013 - 7 ZB 13.1279
Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1993 - 6 C 10/92 - NVwZ 1994, 575 m.w.N.). - VerfGH Bayern, 21.11.1985 - 1-VII-84
Stellungnahme des Bayerischen Senats
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2013 - 7 ZB 13.1279
Rn. 12 bb) Verfassungsrechtlich ist "nicht vorgeschrieben, dass Frist- und Formbestimmungen und ihre Auswirkungen nur in einem förmlichen Gesetz getroffen werden dürften" (vgl. BayVerfGH, U.v. 21.11.1985 - Vf. 1-VII-84 - VerfGH 38, 152). - VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.1918
Universität Erlangen-Nürnberg; Studienbeitrag; Befreiung von der Beitragspflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 20.09.2013 - 7 ZB 13.1279
Rn. 16 Das Verwaltungsgericht folgt in seiner angefochtenen Entscheidung dem Beschluss des Senats vom 4. Februar 2013 (Az. 7 ZB 12.1918 - juris - Rn. 9).
- VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980
Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung …
Rn. 21 Voraussetzung für eine solche, den Betroffenen belastende Regelung wäre nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, dass sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht (…BVerwG, U.v. 22.10.1993 - 6 C 10.92 - DVBl 1994, 170 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.9.2013 - 7 ZB 13.1279 - juris Rn. 10;… vgl. auch OVG NW, B.v. 10.7.1998 - 22 B 1452/98 - NWVBl 1999, 193 = juris Rn. 11;… U.v. 26.2.2002 - 15 A 527/00 - ZKF 2002, 233 = juris Rn. 9, 13). - VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979
Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung …
Rn. 20 Voraussetzung für eine solche, den Betroffenen belastende Regelung wäre nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, dass sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht (…BVerwG, U.v. 22.10.1993 - 6 C 10.92 - DVBl 1994, 170 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.9.2013 - 7 ZB 13.1279 - juris Rn. 10;… vgl. auch OVG NW, B.v. 10.7.1998 - 22 B 1452/98 - NWVBl 1999, 193 = juris Rn. 11;… U.v. 26.2.2002 - 15 A 527/00 - ZKF 2002, 233 = juris Rn. 9, 13). - VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977
Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung …
Rn. 19 Voraussetzung für eine solche, den Betroffenen belastende Regelung wäre nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, dass sie auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht (…BVerwG, U.v. 22.10.1993 - 6 C 10.92 - DVBl 1994, 170 = juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 20.9.2013 - 7 ZB 13.1279 - juris Rn. 10;… vgl. auch OVG NW, B.v. 10.7.1998 - 22 B 1452/98 - NWVBl 1999, 193 = juris Rn. 11;… U.v. 26.2.2002 - 15 A 527/00 - ZKF 2002, 233 = juris Rn. 9, 13). - VGH Bayern, 07.10.2013 - 7 ZB 13.998
LMU München; Studienbeitrag; Befreiung von der Beitragspflicht auf Antrag; …
Weil die Hochschulen über die Höhe und Verwendung der Einnahmen aus den Studienbeiträgen jährlich gesondert Rechnung zu legen haben (Art. 71 Abs. 2 Satz 2 BayHSchG a.F.) und es im Interesse der Studierenden ebenso wie der Hochschule liegt, zeitnah und rechtssicher festzustellen, welche Anträge zur Befreiung von der Studienbeitragspflicht führen und in welcher Höhe der Hochschule somit Studienbeiträge zur weiteren Verwendung zur Verfügung stehen, sind auch - wie in der Satzung der Beklagten geregelt - Ausschlussfristen sachlich gerechtfertigt, deren vom Studierenden zu vertretende Versäumnis dazu führt, dass der Anspruch auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht materiellrechtlich nicht mehr geltend gemacht werden kann (vgl. zur Versäumung der Antragsfrist BayVGH, B.v. 20.9.2013 - 7 ZB 13.1279 - juris).
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