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| VGH Bayern, 19.03.2013 - 7 ZB 13.477 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung Erfolgsaussichten; Gegenvorstellung; Anhörungsrüge; Schülerbeförderung mit einem Privatfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 7 ZB 12.2357
Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 7 ZB 13.477
Rn. 3 Soweit der Kläger einwendet, hinreichende Erfolgsaussichten seines beabsichtigten Antrags auf Zulassung der Berufung ergäben sich bereits daraus, dass der Senat vor seiner Entscheidung vom 21. Januar 2013 (Az. 7 ZB 12.2357) über das erste, rechtzeitig gestellte Prozesskostenhilfegesuch mit Schreiben vom 12. Dezember 2012 eine amtsärztliche Untersuchung des Gesundheitszustands der Tochter des Klägers angeregt hat, sieht sich der Senat hierdurch nicht veranlasst, seine ablehnende Entscheidung abzuändern.Rn. 4 Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 21. Januar 2013 (Az. 7 ZB 12.2357) ausgeführt hat, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für eine gesundheitliche Beeinträchtigung seiner Tochter, aufgrund der eine nur in Ausnahmefällen zu gewährende Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung mit dem Privatfahrzeug anzunehmen wäre.
Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 21. Januar 2013 (Az. 7 ZB 12.2357) und vom 19. Februar 2013 (Az. 7 ZB 13.268) eingehend ausgeführt, dass Kosten für die Schülerbeförderung mit anderen als öffentlichen Verkehrsmitteln nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind, etwa wenn deren Einsatz aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
- BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03
Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 7 ZB 13.477
Zwar erlangt ein die Prozesskostenhilfe versagender Beschluss auch im Fall seiner Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft, weshalb der Antragsteller grundsätzlich nicht gehindert ist, im Rahmen einer rechtzeitigen erneuten Antragstellung weitere Gründe nachzuschieben (BGH, B.v. 3.3.2004 - IV ZB 43.03 - NJW 2004, 1805/1806).Im Übrigen ist das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für eine neuerliche Prüfung zu verneinen, nachdem auf der Grundlage desselben Lebenssachverhalts bereits eine Entscheidung ergangen ist und sein nochmaliger Antrag kein neues Vorbringen enthält (vgl. BGH, B.v. 3.3.2004 - IV ZB 43.03 - NJW 2004, 1805/1807).
- VGH Bayern, 08.02.2013 - 7 ZB 13.268
Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 7 ZB 13.477
Ungeachtet dessen muss aber - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 8. Februar 2013 (Az. 7 ZB 13.268 m.w.N.) über den zweiten, ebenfalls verspäteten Prozesskostenhilfeantrag des Klägers ausgeführt hat - eine Partei ihr vollständiges Gesuch um Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren innerhalb der Rechtsmittelfrist einreichen.Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 21. Januar 2013 (Az. 7 ZB 12.2357) und vom 19. Februar 2013 (Az. 7 ZB 13.268) eingehend ausgeführt, dass Kosten für die Schülerbeförderung mit anderen als öffentlichen Verkehrsmitteln nur in Ausnahmefällen zu erstatten sind, etwa wenn deren Einsatz aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
- BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11
Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 7 ZB 13.477
Es kann insoweit gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO auch eigene Erhebungen anstellen, insbesondere die Vorlegung von Urkunden anordnen und Auskünfte einholen (vgl. auch BVerfG, B.v. 25.4.2012 - 1 BvR 2869.11 - NVwZ 2012, 1391). - BVerwG, 08.08.2012 - 6 B 32.12
Verwerfung einer Anhörungsrüge als unzulässig mangels Erhebung in gesetzlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2013 - 7 ZB 13.477
Um den Vorgaben des § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO zu genügen, muss der Rügeführer substantiiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerwG, B.v. 8.8.2012 - 6 B 32.12 - juris).
- VG Würzburg, 22.07.2013 - W 3 K 13.30204
Anhörungsrüge; unanfechtbarer Prozesskostenhilfebeschluss; Statthaftigkeit; …
Rn. 11 Das Gericht geht davon aus, dass eine Anhörungsrüge gegen einen unanfechtbaren (§ 80 AsylVfG) Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist, auch unter Berücksichtigung der Vorschrift des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO, wonach gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung die Rüge nicht stattfindet, statthaft ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2012 - 1 BvR 1526/12 - juris; BVerwG, B.v. 24.05.2013 - 5 B 36/13 - juris; BayVGH, B.v. 20.08.2012 - 22 CS 12.1715 - juris; v. 19.03.2013 - 7 ZB 13.477 - juris; NdsOVG, B.v. 26.02.2013 - 10 LA 12/13 - juris;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 152a Rn. 9;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 152a Rn. 5).Hierbei sind gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen, die sich jedoch darin erschöpfen können, schlüssig die Umstände aufzuzeigen, aus denen sich die Verletzung des rechtlichen Gehörs ergibt und es ist zu erläutern, aus welchen Gründen sich daraus eine günstigere Entscheidung ergeben kann (…Bayer. LSG, B.v. 20.12.2012 - L 11 AS 842/12 PKH RG - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 19.03.2013 - 7 ZB 13.477 - juris Rn. 5).
Das ist jedoch für die gebotene Darlegung einer Gehörsverletzung nicht ausreichend (BayVGH, B.v. 19.03.2013 - 7 ZB 13.477 - juris Rn. 5).
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