Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.11.2014 - 7 ZB 14.1922 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erste Juristische Staatsprüfung; nachträglicher Prüfungsrücktritt; unerkannte Prüfungsunfähigkeit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.166
- VGH Bayern, 10.11.2014 - 7 ZB 14.1922
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 04.03.2013 - 7 CE 13.181
Masterstudiengang "Elektro- und Informationstechnik"; zweite …
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2014 - 7 ZB 14.1922
Nimmt der Prüfling an der Prüfung teil und erklärt er erst nach deren Beendigung seinen Rücktritt unter Berufung auf eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit, muss er die Gründe, weshalb er seine Prüfungsunfähigkeit zuvor nicht erkennen konnte, in gleicher Weise nachweisen wie die Prüfungsunfähigkeit selbst (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris Rn. 14 f.). - VGH Bayern, 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308
Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2014 - 7 ZB 14.1922
Rn. 7 a) Das Verwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass über den Wortlaut des § 10 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758, BayRS 2038-3-3-11-J), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), hinausgehend eine tatsächlich unerkannte Prüfungsunfähigkeit auch noch nach Abschluss der Prüfung und nach Ablauf materiell-rechtlicher Ausschlussfristen (§ 10 Abs. 3 und 5 JAPO) geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 18.11.2014 - 7 C 14.1939
Antrag auf Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten; nachträglicher …
Rn. 4 Nimmt der Prüfling an der Prüfung teil und tritt er erst nach deren Beendigung wegen einer zunächst unerkannten Prüfungsunfähigkeit zurück, muss er die Gründe dafür, dass er seine Prüfungsunfähigkeit zunächst nicht hat erkennen können, in gleicher Weise nachweisen, wie die Prüfungsunfähigkeit selbst (OVG NW, B.v. 8.12.2009 - 14 E 861.09 - juris und B.v. 7.11.2012 - 14 A 23.25.11 - juris; BayVGH B.v. 4.3.2013 - 7 CE 13.181 - juris und B.v.10.11.2014 - 7 ZB 14.1922 - juris).
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