Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.03.2015 - 7 ZB 14.2484 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schülerbeförderung; Übernahme der Beförderungskosten; nächstgelegene Schule; Zumutbarkeit des Besuchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchBefV § 2 Abs. 4 Nr. 3
Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Besuch der Staatlichen Berufsbildenden Schule - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Besuch der Staatlichen Berufsbildenden Schule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623
Wird einem Schüler auf Antrag seiner Erziehungsberechtigten aus zwingenden …
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2015 - 7 ZB 14.2484
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den jeweiligen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht zu Schulen vorzusehen, die entfernter liegen oder deren Besuch höhere Beförderungskosten verursacht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
Auszug aus VGH Bayern, 02.03.2015 - 7 ZB 14.2484
Der vorliegende Rechtsstreit gibt keinen Anlass, die persönlichen Interessen der Kläger ausnahmsweise höher zu gewichten als die vom Beklagten vertretenen öffentlichen Interessen und damit zu einer von den genannten Grundsätzen abweichenden Entscheidung im Einzelfall zu kommen (vgl. hierzu z.B. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - VGH n.F. 49, 12/19).
- VG Ansbach, 25.02.2022 - AN 2 K 21.01712
Fiktive Kosten einer Monatskarte als Referenz für Schulwegkosten
Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass einzelne Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (vgl. hierzu im Ganzen BayVGH, U.v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris; BayVGH, B.v. 2.3.2015 - 7 ZB 14.2484 - juris; vgl. ebenso auch VG Würzburg, U.v. 24.3.2021 - W 2 K 20.1737 - juris). - VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00406
Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei Bestehen einer Praktikumsstelle
Der Beförderungsaufwand bezieht sich ausschließlich auf die entstehenden Kosten, nicht auf den zeitlichen, persönlichen oder technischen Aufwand der Beförderung, die Qualität der Verbindungen oder die Anzahl der erforderlichen Umstiege (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 12.2.2001, 7 B 99.3719 oder B. v. 2.3.2015, 7 ZB 14.2484 - beide juris). - VG Würzburg, 24.03.2021 - W 2 K 20.1737
Fiktive Kosten einer Monatskarte als Referenz für Schulwegkosten bei pauschalem …
Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (vgl. BayVGH U.v. 11.2.2008 - 7 B 06.1390 - juris; U.v. 13.4.2011 - 7 B 10.1423 - juris; B.v. 2.3.2015 - 7 ZB 14.2484 - juris).
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