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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2360
VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073 (https://dejure.org/2016,2360)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073 (https://dejure.org/2016,2360)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Februar 2016 - 7 ZB 15.1073 (https://dejure.org/2016,2360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug eines verliehenen akademischen Grades (hier: "Dr. med. dent."); Entscheidung des Dekans in unaufschiebbaren Angelegenheiten an Stelle des Fakultätsrats; Prüfung der Rechtmäßigkeit des Entziehungsverfahrens im Hinblick auf die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug eines verliehenen akademischen Grades (hier: "Dr. med. dent."); Entscheidung des Dekans in unaufschiebbaren Angelegenheiten an Stelle des Fakultätsrats; Prüfung der Rechtmäßigkeit des Entziehungsverfahrens im Hinblick auf die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - wie die Klägerin - anwaltlich vertreten war und in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss insbesondere darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 5 ZB 15.804

    Antrag auf Einbürgerung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073
    Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet das Gericht nur, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen des Falles von seinem Rechtsstandpunkt aus aufdrängen musste, d. h. wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen seine Entscheidung noch nicht sicher tragen (BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 5 ZB 15.804 - juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2017 - 7 ZB 17.60

    Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich

    Die Grenzen dieses Ermessens überschreitet das Gericht nur, wenn es Ermittlungen unterlässt, die sich nach den Umständen des Einzelfalles von seinem Rechtsstandpunkt aus hätten aufdrängen müssen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 09.03.2016 - W 2 K 15.763

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Entziehung des akademischen Grades "Dr. med. …

    Rn. 40 Zu einem anderen Ergebnis führen auch nicht die Feststellungen des Gerichts im Verfahren W 2 K 14.228, wonach die dortige Klägerin Passagen aus der Arbeit des Klägers im hiesigen Verfahren ohne Kenntlichmachung übernommen hat (VG Würzburg, U.v. 25.3.2015 - W 2 K 14.228 - juris; BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris; s.a. die gleichlautenden Feststellungen von Prof. W. in ihrem Gutachten vom 30.9.2011).

    Dies ist bei der auf einer Täuschung beruhenden Verleihung des Doktorgrades der Fall (BVerwG, U.v. 19.4.2000 - 9 S 2435/99 - KMK-HSchR/NF 21A Nr. 19; BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris; VGH BW, B.v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 - VBlBW 2009, 191; VG Karlsruhe, U.v. 4.3.2013 - 7 K 3335/11 - VBlBW 2013, 429; VG Frankfurt a.M., U.v. 23.7.2007 - 12 E 2262/05 - juris;… Reich, BayHSchG, 5. Aufl. 2007, Art. 69 Rn. 1).

    dent." durch eine bewusste Täuschung über die selbständige Erstellung der Promotionsschrift erwirkt, was ein arglistiges Vorgehen darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris).

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 7 ZB 18.1248

    Endgültiges Nichtbestehen einer Bachelorprüfung und Exmatrikulation

    Wer in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeichneten Richtung hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 5.2.2016 - 7 ZB 15.1073 - juris Rn. 11).
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