Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.12.1998 - 7 ZB 98.2048 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Augsburg, 08.12.2011 - Au 2 K 08.1138
Schriftliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz
Bei diesem "verfahrensbezogenen" Ermessen behält es ungeachtet der Gebundenheit und vollen gerichtlichen Nachprüfbarkeit der sachlichen Entscheidung sein Bewenden (vgl. BayVGH vom 8.12.1998 Az. 7 ZB 98.2048 ).Auch kann der Kandidat nicht verlangen, nur mit praktischen Fallbeispielen konfrontiert zu werden, zumal eine solche Prüfungsmethode regelmäßig eine wesentlich breitere Wissensbasis und ein tieferes fachliches Verständnis voraussetzen würde als ein sich vorwiegend im Bereich leicht erlernbaren theoretischen Wissens haltender Kenntnistest (…vgl. BayVGH vom 24.1.1990 a.a.O. und vom 18.12.1998 Az. 7 ZB 98.2048 ).
Bei einem geeigneten Fragenkatalog ist ferner eine Bestehensgrenze von 75 v.H., wie sie sich mittelbar aus Abschnitt 4.4.3 der Vollzugsbekanntmachung ergibt, rechtlich nicht zu beanstanden (BayVGH vom 8.12.1998 a.a.O.).
Soweit die Beantwortung fachlicher Fragen umstritten ist, muss dem Prüfling ein Antwortspielraum eingeräumt werden; eine fachlich vertretbare Lösung, für die sich gewichtige Argumente ins Feld führen lassen, darf nicht als falsch gewertet werden, weil die zur Bewertung zuständigen Personen anderer Auffassung sind als der Kandidat (vgl. BayVGH vom 8.12.1998 a.a.O.; VGH BW vom 26.10.2005 DVBl 2006, 268).".
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 21 BV 05.256
Heilpraktikerprüfung; Fragestellung; Berücksichtigung unzulässiger Fragen
Bei diesem "verfahrensbezogenen" Ermessen behält es ungeachtet der Gebundenheit und vollen gerichtlichen Nachprüfbarkeit der sachlichen Entscheidung sein Bewenden (vgl. BayVGH vom 8.12.1998 Az. 7 ZB 98.2048 ).Auch kann der Kandidat nicht verlangen, nur mit praktischen Fallbeispielen konfrontiert zu werden, zumal eine solche Prüfungsmethode regelmäßig eine wesentlich breitere Wissensbasis und ein tieferes fachliches Verständnis voraussetzen würde als ein sich vorwiegend im Bereich leicht erlernbaren theoretischen Wissens haltender Kenntnistest (…vgl. BayVGH vom 24.1.1990 a.a.O. und vom 18.12.1998 Az. 7 ZB 98.2048 ).
Bei einem geeigneten Fragenkatalog ist ferner eine Bestehensgrenze von 75 v.H., wie sie sich mittelbar aus Abschnitt 4.4.3 der Vollzugsbekanntmachung ergibt, rechtlich nicht zu beanstanden (BayVGH vom 8.12.1998 a.a.O.).
Soweit die Beantwortung fachlicher Fragen umstritten ist, muss dem Prüfling ein Antwortspielraum eingeräumt werden; eine fachlich vertretbare Lösung, für die sich gewichtige Argumente ins Feld führen lassen, darf nicht als falsch gewertet werden, weil die zur Bewertung zuständigen Personen anderer Auffassung sind als der Kandidat (vgl. BayVGH vom 8.12.1998 a.a.O.; VGH BW vom 26.10.2005 DVBl 2006, 268).
- VG Augsburg, 28.01.2025 - Au 8 K 22.968
Prüfungsrecht, Praktische Prüfung, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Bewertung …
Die Prüferinnen dürfen bei der Bewertung der Leistungen der Klägerin in der praktischen Prüfung anzuwendendes Recht nicht verkannt haben, sie müssen vom zutreffenden Sachverhalt, der der Prüfungsbewertung zugrunde gelegt wird, ausgehen und dürfen sich nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BayVGH, B.v. 8.12.1998 - 7 ZB 98.2048 - juris Rn. 12;… vgl. allgemein auch Fischer/Jeremias/Dietrich, Prüfungsrecht, Rn. 526 ff.).
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