Rechtsprechung
| VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 1136
- NVwZ 1998, 609 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse; …
Diese Entscheidung vom 10. Oktober 1997 wurde in Heft 16 der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, 1136 f.) und damit vor Ablauf der Frist zur Erhebung dieser Grundrechtsklage veröffentlicht. - VerfGH Berlin, 31.07.1998 - VerfGH 39/97
Erneute Ingangsetzung der Beschwerdefrist durch fachgerichtliche Sachentscheidung …
Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zweimonatsfrist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (a. A. SächsVerfGH, NJW 1998, 1301 unter Hinweise auf entstehende Rechtsunsicherheit; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136). - VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 14/04
Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung; Zuständigkeit …
Die gegenteilige Auffassung in der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, welche annimmt, daß die Frist zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe selbst dann nicht beeinflußt werde, wenn diese Rechtsbehelfe wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollten (z.B. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluß vom 16. Januar 2003 - P.St.1585 - Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluß vom 10. Oktober 1997 - Vf.7-VI-97, NJW 1998, 1136), mag den entsprechenden Verfahrensvorschriften geschuldet sein.
- StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585
Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche …
Rn. 25 Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. Oktober 1997, die in der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, S. 1136 f.) und damit noch vor Ablauf der Frist zur Erhebung der Grundrechtsklage im vorliegenden Fall veröffentlicht wurde, zu der dem § 45 Abs. 1 StGHG entsprechenden Vorschrift des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die durch den Grundsatz der Subsidiarität gebotene Ausschöpfung nicht zum regulären Rechtsweg gehöriger Rechtsbehelfe nicht von der Pflicht entbinde, die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde einzuhalten. - VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 40/98
Verfassungsbeschwerde gegen eine den Rechtsweg abschließende strafrichterliche …
Die Gegenvorstellung läßt daher die Frist des § 47 Abs. 1 VerfGGBbg unberührt (in diesem Sinne auch VerfGH Sachsen, NJW 1998, 1301; s. auch BayVerfGH, NJW 1998, 1136; vgl. weiter - für den Fall eines Berichtigungsantrags - Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. November 1996 - VfGBbg 35/96 -, LVerfGE 5, 123 f. sowie Beschluß vom 16. April 1998 - VfGBbg 12/98 -). - StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1359
Außerordentliche Beschwerde; Fristbeginn; Gegenvorstellung; …
Diese Entscheidung vom 10. Oktober 1997 wurde in Heft 16 der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, S. 1136f.) und damit vor Ablauf der Frist zur Erhebung dieser Grundrechtsklage veröffentlicht. - StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769
Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte zuvor schon zu der dem § 45 Abs. 1 StGHG entsprechenden Vorschrift des Art. 51 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die durch den Grundsatz der Subsidiarität gebotene Ausschöpfung nicht zum Rechtsweg gehöriger Rechtsbehelfe nicht von der Pflicht entbinde, die Beschwerdefrist einzuhalten (NJW 1998, S. 1136 f.).
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