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| AG Berlin-Schöneberg, 08.11.2002 - 70 III 551/02 |
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AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 08. November 2002 - 70 III 551/02 (https://dejure.org/2002,45509)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beischreibung einer Vaterschaftsanerkennung zu einem Geburtseintrag; Wirksamkeit der nach französischem Recht wirksamen Vaterschaftsanerkennung für den deutschen Rechtsbereich; Gewöhnlicher Aufenthalt des Kinds in Frankreich; Französische Staatsangehörigkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 30.04.2025 - 25 K 65.24
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eine venezolanischen …
Der Ablauf der Zustimmungsfrist dürfte auch zur Folge haben, dass die Zustimmungserklärung der Mutter des Klägers vom 2. Juni 2022, die nach dem jetzt gültigen § 1595 Abs. 1 BGB unbefristet möglich ist, die Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Sachrecht nicht mehr wirksam werden lassen könnte (so Kraus, Abstammung und Namensführung eines vor dem 1. September 1986 in Argentinien geborenen nichtehelichen Kindes einer deutschen Mutter, StAZ 2018, 226 f.; offen gelassen: OVG Münster…, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 12 A 685/09 -, juris Rn. 36 ff.; a.A. AG Schöneberg, Beschluss vom 8. November 2002 - 70 III 551/02 -, juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09
Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und …
Rn. 40 Vgl. zur Geltung neuen Rechts im Falle einer - wie hier - im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kindschaftsreformgesetzes noch nicht wirksamen Vaterschaftsanerkennung: AG Schöneberg Beschluss vom 8. November 2002 - 70 III 551/02 -, StAZ 2003, 175, m.w.N.
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