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| LG Hamburg, 15.06.1967 - 71 T 92/66 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68
Öffentliche Last
des Ersten Senats vom 10. Mai 1977 - 1 BvR 514/68 und 323/69 - in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der Firma St... - Bevollmächtigter: Professor Dr. Willi Blümel, Freiherr-vom-Stein-Straße 2, Speyer - gegen I. 1. die Bekanntmachung der Freien und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Verkehr - vom 7. Januar 1966 (betreffend Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses im Bezirk Hamburg-Mitte), veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger (Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes) Nr. 8 vom 12. Januar 1966, S. 37, 2. den Widerspruchsbescheid der Freien und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft und Verkehr - vom 20. Februar 1967 -, 3. das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7. Dezember 1967 - I VG Nr. 328/67 -, 4. das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. März 1969 - OVG Bf. II 15/68 -, 5. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1970 - BVerwG IV B 182.69 - 1 BvR 323/69 - II. 1. die Eintragung eines Vermerks vom 20. Juli 1966 in das Grundbuch von St. Georg Nord Band 57 Blatt 2187 (Abteilung II Nr. 3) des Inhalts, daß auf dem Grundstück eine öffentliche Last gemäß §§ 8 und 9 des Hamburgischen Enteignungsgesetzes vom 14. Juni 1963 ruhe, 2. den Beschluß des Landgerichts Hamburg vom 15. Juni 1967 - 71 T 92/66 -, 3. den Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu Hamburg vom 19. Juli 1968 - 2 W 91/67 - 1 BvR 514/68 - III. mittelbar gegen die Vorschriften des Zweiten Teils des Hamburgischen Enteignungsgesetzes vom 14. Juni 1963 (HambGVBl. I S. 77).2. der Beschluß des Landgerichts Hamburg vom 15. Juni 1967 - 71 T 92/66 -, .
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