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AG Berlin-Charlottenburg, 16.09.2016 - 73 C 33/16 |
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 16. September 2016 - 73 C 33/16 (https://dejure.org/2016,33382)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 1 WoEigG
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Aufstellung einer Hausordnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentümer haben Anspruch auf eine Hausordnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Ohne Hausordnung geht es nicht
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kann Wohnungseigentümer eine Hausordnung verlangen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anspruch auf Hausordnung?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Hausordnung muss "goldene Regel" des Wohnungseigentumsrechts erfüllen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was Wohnungseigentümer und Verwalter über die Aufstellung und Ausgestaltung einer Hausordnung wissen sollten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ein Verweis auf die gesetzlichen Regelungen ist keine Hausordnung! (IMR 2016, 520)