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   VK Südbayern, 28.12.2004 - 75-11/04   

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VK Südbayern, 28.12.2004 - 75-11/04 (https://dejure.org/2004,56615)
VK Südbayern, Entscheidung vom 28.12.2004 - 75-11/04 (https://dejure.org/2004,56615)
VK Südbayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 75-11/04 (https://dejure.org/2004,56615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung und Auswahl der geeigneten Bewerber im Nichtoffenen Verfahren vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe; Gegenstand des vorgeschalteten öffentliche Teilnahmewettbewerbs; Nichtberücksichtigung einer Bewerbung wegen fehlender Erklärungen; Umfang des berechtigten ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60

    Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2004 - 75-11/04
    Entscheidend ist im Ergebnis nicht der empirische Wille des Erklärenden, sondern der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert seines Verhaltens (BGHZ 36, 30 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60] /33; siehe auch OLG Thüringen BauR 2000, 1611; BayObLG VergabeR 2002, 648).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2004 - 75-11/04
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist deshalb ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die gerügten Vergaberechtsverstöße die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sind oder dass die Chancen seiner Bewerbung oder die Chance auf einen Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (OLG Düsseldorf vom 22.11.1999, Verg 2/99 - im Anschluss an BayObLG WuW 1999, 1037, 1044 NZBau 2000, 1 49, 52).
  • OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Zuschlagswirksamkeit in der Vergabeprüfung (Hauptsache)

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2004 - 75-11/04
    Entscheidend ist im Ergebnis nicht der empirische Wille des Erklärenden, sondern der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert seines Verhaltens (BGHZ 36, 30 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60] /33; siehe auch OLG Thüringen BauR 2000, 1611; BayObLG VergabeR 2002, 648).
  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2004 - 75-11/04
    Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist deshalb ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die gerügten Vergaberechtsverstöße die Aussichten des Antragstellers auf eine Berücksichtigung seiner Bewerbung oder die Erteilung des Zuschlags beeinträchtigt worden sind oder dass die Chancen seiner Bewerbung oder die Chance auf einen Zuschlag zumindest verschlechtert worden sein können (OLG Düsseldorf vom 22.11.1999, Verg 2/99 - im Anschluss an BayObLG WuW 1999, 1037, 1044 NZBau 2000, 1 49, 52).
  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 28.12.2004 - 75-11/04
    Das BayObLG stellt in diesem Zusammenhang auf die Sicht einer "verständigen Auftraggeberin in deren damaliger Situation" ab (BayObLG VergabeR 2002, 77; VergabeR 2003, 648).
  • VK Bund, 21.09.2006 - VK 1-100/06

    Errichtung eines Neubaus als komplette Stahl-/Glaskonstruktion

    aa) Der ASt steht zwar - wie die Ag insofern zu Recht ausgeführt hat - kein unmittelbarer Anspruch auf Einbeziehung in das Verhandlungsverfahren zu, denn für diese Auswahlentscheidung sehen weder das Gesetz noch die Vorschriften der Verdingungsordnungen bestimmte Kriterien vor (vgl. zum Nichtoffenen Verfahren Vergabekammer Südbayern, Beschluss vom 28.12.2004 - Az.: 75-11/04; Beschluss vom 23.11.2004 - Az.: 45-06/04).
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