Rechtsprechung
| EuGH - 76/80 |
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
D'Alimonte / Kommission
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 13.12.1983 - 222/82
Apple und Pear Development Council
Im Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 76/80 (Schneider-Import, Slg. 1980, 3469) sei es als zulässig angesehen worden, bestimmten Kleinerzeugern gewisse Vorteile einzuräumen. - EGMR, 25.07.2013 - 23465/03
AGROKOMPLEKS v. UKRAINE
- as of 7 March 2012: A-76/80 petrol - UAH 12, 498 per ton; diesel (L-3-0.2-62) - UAH 10, 675 per ton; and fuel oil M-100 - UAH 6, 100 per ton (Kazakhstan origin) or UAH 6, 300 (Ukraine origin);.- as of 12 March 2012: A-76/80 petrol - UAH 12, 479 per ton; diesel (L-3-0.2-62) - UAH 10, 700 per ton; and fuel oil M-100 - UAH 6, 150 per ton (Kazakhstan origin) or UAH 6, 300 (Ukraine origin).
- OLG Köln, 14.07.2010 - 2 Ws 431/10
Sicherungsverwahrung - Keine automatische Entlassung nach 10 Jahren trotz …
Der vielfach vorbestrafte Verurteilte hatte zuvor aufgrund eines Urteils des Landgerichts Köln vom 19.01.1981 (115 Ks 91 Js 76/80) eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags (überwiegend) verbüßt.
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Rechtsprechung
| AG Landstuhl, 09.04.1981 - F 76/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 60
Wird zitiert von ...
- OLG Zweibrücken, 17.12.1981 - 2 UF 102/80 Auf die mündliche Verhandlung vom 12. Mai 1980 hat das angerufene Gericht diesen Antrag durch Urteil vom 21. Mai 1980 (F 76/80) unter anderem mit der Begründung zurückgewiesen, der geltend gemachte Anspruch setze ein Getrenntleben der Ehegatten voraus; ein vorübergehender Klinikaufenthalt und die bloße Absichtserklärung, später eine andere Wohnung nehmen zu wollen, reichten aber dafür nicht aus.
Noch vor der Zustellung dieses Beschlusses hat die Antragstellerin in dem Verfahren F 76/80 gegen das genannte Urteil Berufung eingelegt; über diese hat der Senat durch Urteil vom 10. September 1980 (2 UF 71/80 - n.v.) entschieden (der Rechtsstreit wurde teilweise als in der Hauptsache erledigt erklärt, teilweise wurde der Antrag abgewiesen).
Zwar trifft es zu, daß das Verfahren 2 F 76/80 ebenfalls auch und vor allem den Unterhalt für die Zeit nach der Entlassung der Antragstellerin aus stationärer Behandlung betraf, und somit beide Verfahren insoweit denselben Streitgegenstand hatten.
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