Rechtsprechung
| KG, 18.04.2011 - 16 UF 52/11, 16 UF 78/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Einstweiliges Anordnungsverfahren in Sorgerechtssachen: Beschwerdefrist bei ablehnender Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 63 Abs. 2 Nr. 1
Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.08.2010 - 171 F 1137/07
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.01.2011 - 171 F 1137/07
- KG, 18.04.2011 - 16 UF 52/11, 16 UF 78/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1228
- FamRZ 2012, 51
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 08.10.2010 - 6 WF 196/10
Einstweiliges Anordnungsverfahren: Frist zur Anfechtung einer ablehnenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2021 - 5 A 3822/18
Notwendigkeit der Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines …
Soweit er vorträgt, das Verfahren in Koblenz habe auf unhaltbaren Vorwürfen eines Zeugen beruht, und im Verfahren wegen Urkundenfälschung (wohl 305 Js 78/11) habe er nachweisen können, dass er die gefälschte TÜV-Bescheinigung miterworben habe, geht sein Einwand bereits deshalb an der Sache vorbei, weil das Verwaltungsgericht insoweit weder auf das Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung (305 Js 78/11) noch ein Ermittlungsverfahren in L2. - KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund
Im Jugendstrafverfahren findet das Beschleunigungsgebot eine noch einmal gesteigerte Ausprägung (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - [4] 1 HEs 78/11 [60/11] - m. w. N.). - VG Düsseldorf, 30.08.2018 - 18 K 15809/17 Rn. 4 Die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelte gegen den Kläger im Verfahren 305 Js 78/11 wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung.
- OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 3 UF 52/12
Unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung bei anwaltlicher Vertretung für Versäumung …
Diese Auslegung ist vom Wortlaut gedeckt, entspricht dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers und erfüllt den Zweck des einstweiligen Anordnungsverfahrens als Eilverfahren, wie hier OLG Zweibrücken vom 08.10.2010, FamRZ 2011, 794; KG Berlin vom 18.04.2011, FamRZ 2012, 51; Prütting/Helms-Stößer, FamFG, 2. Aufl., § 57 Randnr. 12; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Auflage, § 63 FamFG Randnr. 4; Schulte-Bunert/Weinreich-Unger, FamFG, 3. Aufl., § 63 Randnr. 6; Musielak/Borth, FamFG, 3. Aufl., § 63 Randnr. 2; wohl auch Dose, Einstweiliger Rechtschutz in Familiensachen, 3. Aufl., Randnr. 430. Diese Auslegung entspricht dem Wortlaut, da auch eine ablehnende Entscheidung im Verfahren der einstweiligen Anordnung als "eine einstweilige Anordnung" anzusehen ist, vgl. OLG Zweibrücken, a.a.O. In der Begründung des Gesetzgebers zu § 63 Abs. 2 FamFG(vergl. Bundestagsdrucksache 16/6308, Seite 205) wird nicht darauf hingewiesen, dass die verkürzte Frist nur für stattgebende Beschlüsse im einstweiligen Anordnungsverfahren gelten solle. - OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13
Beschwerdefrist im Erbbaurecht
Dem schließt sich der Senat aus der genannten Überlegung heraus an; überdies entspricht dies auch zu § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nun herrschender Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2011, 50; NJW-RR 2011, 1016; KG NJW-RR 2011, 1228; OLG Frankfurt NJW 2012, 3250, je zitiert nach juris). - EGMR, 07.02.2023 - 41394/15
JOVANOVIC v. SERBIA
- KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich …
Im Jugendstrafverfahren findet das Beschleunigungsgebot eine noch einmal gesteigerte Ausprägung (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - [4] 1 HEs 78/11 [60/11] - m. w. N.). - EGMR, 23.09.2014 - 75915/12
POPOVIC v. SERBIA
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