Rechtsprechung
| EuGH, 09.06.1964 - 79/63, 82/63 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 102; ; EWG-Vertrag Art. 179
- EU-Kommission
Reynier u.a. / Kommission EWG
EWG-VERTRAG, ART . 179; EWG-BEAMTENSTATUT, ART . 90, 91
1 . BEAMTE - STREITSACHEN GEGEN DIE VERWALTUNG - BEZEICHNUNG DES BEKLAGTEN - ANSTELLUNGSBEHÖRDE - FÄHIGKEIT, VOR DEM GERICHTSHOF AUFZUTRETEN - EU-Kommission
Jean Reynier und Piero Erba gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
- Wolters Kluwer
Einstufungsklage eines Beamten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Europäische Wirtschaftsgemeinschaft oder Kommission als richtige Beklagte; Sicherung der Rechtsstellung der vor Inkrafttreten des neuen Beamtenstatuts erlangten Rechtsstellung; Anspruch auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 102; EWG-Vertrag Art. 179
1. BEAMTE - STREITSACHEN GEGEN DIE VERWALTUNG - BEZEICHNUNG DES BEKLAGTEN - ANSTELLUNGSBEHÖRDE - FÄHIGKEIT, VOR DEM GERICHTSHOF AUFZUTRETEN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1964 - 79/63
- EuGH, 09.06.1964 - 79/63, 82/63
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1964 - 79/63
Jean Reynier und Piero Erba gegen Kommission der Europäischen …
I. Die Anträge in den Rechtssachen 79/63 und 82/63 .Der Kläger zu 1 (Rechtssache 79/63) und der Kläger zu 2 (Rechtssache 82/63) sind aufgrund von "Brüsseler Verträgen" (datierend im Falle des Klägers zu 1 vom 18. März 1959 und im Falle des Klägers zu 2 vom 9. Dezember 1959) in die Dienste der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft getreten.
Die Klagen 98 und 99/63 wurden von den gleichen Beamten eingereicht, als die Kommission während des schriftlichen Verfahrens der Rechtssachen 79 und 82/63 eine Stellenausschreibung vornahm zur Besetzung eines Postens der Besoldungsgruppe A /3 im Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (veröffentlicht im Mitteilungsblatt für das Personal vom 25. Oktober 1963).
Das Motiv für die Einleitung dieser Verfahren war in dem in den Rechtssachen 79 und 82/63 vorgetragenen Argument der Kommission zu erblicken, sie könne den Gesuchen der Kläger auf Einstufung in A/3 nicht stattgeben, weil sie im Organigramm keine Posten dieser Besoldungsgruppe zur Verfügung habe.
Nachdem die Kommission in den Verfahren auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Stellenausschreibung, die gleichzeitig mit den Verfahren 98 und 99/63 anhängig gemacht wurden, erklären ließ, sie werde in jedem Fall ein Urteil des Gerichtshofes vollziehen und, falls den Klagen 79 und 82/63 stattgegeben werde, die Kläger mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in die Besoldungsgruppe A /3 einstufen, wurden die Anfechtungsklagen 98 und 99/63 zurückgenommen.
Uber die Kosten dieser Verfahren und der Aussetzungsverfahren (siehe Verfügung des Präsidenten vom 13. November 1963) sollte gemäß Kammerbeschlüssen vom 12. März 1964, die insofern als Verbindungsbeschlüsse anzusehen sind, zusammen mit den Rechtsachen 79 und 82/63 entschieden werden.
I. DIE ANTRÄGE IN DEN RECHTSSACHEN 79 UND 82/63.
Zeitlich lagen die maßgeblichen Ereignisse wie folgt: Argumentation der Kommission, sie verfüge über keine freien Posten zur Erfüllung der klägerischen Ansprüche, in der Klagebeantwortung der Rechtssachen 79 und 82/63 vom 28. September 1963; Stellenausschreibung zur Besetzung eines Postens der Gruppe A/3 im statistischen Dienst vom 25. Oktober 1963; Klagen gegen die Stellenausschreibung (Rechtssachen 98 und 99/63) vom 29. Oktober 1963; Klagerücknahme durch Schreiben vom 23. Dezember 1963 nach der mündlichen Erklärung der Kommission im Aussetzungsverfahren (Verhandlung vom 11. November 1963), sie werde die Antragsteller mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in die Besoldungsgruppe A/3 einstufen, falls ihre Klagen 79 und 82/63 erfolgreich seien.
- Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-126/97
Eco Swiss China Time Ltd gegen Benetton International NV.
(28) - Urteil vom 9. Juni 1964 in den Rechtssachen 79/63 und 82/63 (Reynier und Erba/Kommission, Slg. 1964, 561, insbesondere 576).
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Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 25.02.1964 - A 79/63 A |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 17.12.1963 - VI C 129.63
Rechtsmittel
Die Klägerin hat gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 27. September 1963 - V OVG A 79/63 -, das ihr am 22. Oktober 1963 mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden ist, am 22. November 1963 durch eigenhändigen Schriftsatz Revision eingelegt.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 13.11.1963 - I 79/63 |
Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Württ.BO Art. 44, 45, 57 und BaugestVO § 1.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1964 - 79/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Jean Reynier und Piero Erba gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
- EU-Kommission
Jean Reynier und Piero Erba gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1964 - 79/63
- EuGH, 09.06.1964 - 79/63
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 09.06.1964 - 79/63
Jean Reynier und Piero Erba gegen Kommission der Europäischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1964 - 79/63
I. Die Anträge in den Rechtssachen 79/63 und 82/63 .Der Kläger zu 1 (Rechtssache 79/63) und der Kläger zu 2 (Rechtssache 82/63) sind aufgrund von "Brüsseler Verträgen" (datierend im Falle des Klägers zu 1 vom 18. März 1959 und im Falle des Klägers zu 2 vom 9. Dezember 1959) in die Dienste der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft getreten.
Die Klagen 98 und 99/63 wurden von den gleichen Beamten eingereicht, als die Kommission während des schriftlichen Verfahrens der Rechtssachen 79 und 82/63 eine Stellenausschreibung vornahm zur Besetzung eines Postens der Besoldungsgruppe A /3 im Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (veröffentlicht im Mitteilungsblatt für das Personal vom 25. Oktober 1963).
Das Motiv für die Einleitung dieser Verfahren war in dem in den Rechtssachen 79 und 82/63 vorgetragenen Argument der Kommission zu erblicken, sie könne den Gesuchen der Kläger auf Einstufung in A/3 nicht stattgeben, weil sie im Organigramm keine Posten dieser Besoldungsgruppe zur Verfügung habe.
Nachdem die Kommission in den Verfahren auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Stellenausschreibung, die gleichzeitig mit den Verfahren 98 und 99/63 anhängig gemacht wurden, erklären ließ, sie werde in jedem Fall ein Urteil des Gerichtshofes vollziehen und, falls den Klagen 79 und 82/63 stattgegeben werde, die Kläger mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in die Besoldungsgruppe A /3 einstufen, wurden die Anfechtungsklagen 98 und 99/63 zurückgenommen.
Uber die Kosten dieser Verfahren und der Aussetzungsverfahren (siehe Verfügung des Präsidenten vom 13. November 1963) sollte gemäß Kammerbeschlüssen vom 12. März 1964, die insofern als Verbindungsbeschlüsse anzusehen sind, zusammen mit den Rechtsachen 79 und 82/63 entschieden werden.
I. DIE ANTRÄGE IN DEN RECHTSSACHEN 79 UND 82/63.
Zeitlich lagen die maßgeblichen Ereignisse wie folgt: Argumentation der Kommission, sie verfüge über keine freien Posten zur Erfüllung der klägerischen Ansprüche, in der Klagebeantwortung der Rechtssachen 79 und 82/63 vom 28. September 1963; Stellenausschreibung zur Besetzung eines Postens der Gruppe A/3 im statistischen Dienst vom 25. Oktober 1963; Klagen gegen die Stellenausschreibung (Rechtssachen 98 und 99/63) vom 29. Oktober 1963; Klagerücknahme durch Schreiben vom 23. Dezember 1963 nach der mündlichen Erklärung der Kommission im Aussetzungsverfahren (Verhandlung vom 11. November 1963), sie werde die Antragsteller mit Wirkung vom 1. Januar 1962 in die Besoldungsgruppe A/3 einstufen, falls ihre Klagen 79 und 82/63 erfolgreich seien.
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