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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23534
VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18.A (https://dejure.org/2018,23534)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10.08.2018 - 7a L 1437/18.A (https://dejure.org/2018,23534)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A (https://dejure.org/2018,23534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Abschiebungsverbot für Sami A. bleibt wirksam - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lehnt Abänderungsantrag des BAMF ab

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fragen und Antworten zum Fall Sami A.

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fall Sami A.: Abschiebeverbot bleibt wirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18

    Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - wird abgelehnt.

    Rn. 1 Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - wird abgelehnt.

    Rn. 6 unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit dem Az. 7a K 3425/18.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2018 abzulehnen,.

    Rn. 10 Soweit die Antragsgegnerin sich darauf beruft, dass es nach der Überstellung erkennbar nicht zu einer Anwendung von Folter oder sonstiger unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung des Antragstellers gekommen sei, rechtfertigt dies nach der im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erforderlichen summarischen Prüfung im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt keine von dem Beschluss der Kammer vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - abweichende Bewertung.

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Rn. 33 vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 -, juris, Rn. 58,.

    Rn. 36 Vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 189.

  • BVerwG, 30.08.2017 - 1 VR 5.17

    "Islamischer Staat"; "Jihad"; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Rn. 33 vgl. EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 8139/09, Othman/U.K. - NVwZ 2013, 487 Rn. 188 f.; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 -, juris, Rn. 58,.

    Rn. 39 vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 -, juris Rn. 58; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Mai 2018 - 2 BvR 632/18 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 -, juris bzw. zum Tenor: www.bverwg.de.

  • BVerfG, 04.05.2018 - 2 BvR 632/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ausweisung nach Tunesien

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Rn. 39 vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 -, juris Rn. 58; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Mai 2018 - 2 BvR 632/18 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 -, juris bzw. zum Tenor: www.bverwg.de.
  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Rn. 39 vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 -, juris Rn. 58; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Mai 2018 - 2 BvR 632/18 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 -, juris bzw. zum Tenor: www.bverwg.de.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2014 - 15 B 143/14

    Obergerichtlicher Klärungsbedarf bzgl. der Rechtmäßigkeit der Rückführung von …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Rn. 43 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2014 - 15 B 143/14.A -, juris Rn. 4.
  • VG Gelsenkirchen, 15.06.2016 - 7a K 3661/14

    BAMF durfte Abschiebungsverbot nicht widerrufen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Rn. 13 Vgl. Marx, AsylVfG, 9. Aufl., 2017, § 73c Rn. 5; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 15. Juni 2016 - 7a K 3661/14.A -, juris, Rn. 69.
  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Fall Sami A.: Kein Abschiebungsverbot nach Tunesien

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18
    Rn. 6 unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage mit dem Az. 7a K 3425/18.A gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2018 abzulehnen,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

    Einen durch das Bundesamt gestellten Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Abänderung dieses Beschlusses wegen veränderter Umstände hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A - abgelehnt.
  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2019 - 7a K 3425/18

    Fall Sami A.: Kein Abschiebungsverbot nach Tunesien

    Rn. 27 Die Kammer hat den Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 12. Juli 2018 (Az. 7a L 1200/18.A) mit Beschluss vom 10. August 2018 abgelehnt (Az. 7a L 1437/18.A).

    Rn. 56 Gemessen an diesem Maßstab sind die Umstände, die zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. in der Person des Klägers hinsichtlich Tunesiens geführt haben, unter den nunmehr im Vergleich zur Sachlage im rechtskräftigen Verpflichtungsurteil veränderten Umständen - auch unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Klägers in diesem und den zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 7a L 1200/18.A, 7a L 1437/18.A , 7a L 1947/18.A und der Anhörungsrüge 7a L 2232/18.A - im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung fortgefallen, weil die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unter die Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gesunken ist.

    Rn. 98 Soweit der Kläger im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 7a L 1437/18.A mit Schriftsatz vom 8. August 2018 angegeben hat, die Äußerung seines (ehemaligen) Anwalts, der Kläger sei nicht gefoltert worden, entspreche nicht der Wahrheit und sei von ihm nicht autorisiert worden, und er habe es abgelehnt, an einer am 3. August 2018 von seinem ehemaligen Rechtsanwalt anberaumten Pressekonferenz teilzunehmen, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Rn. 123 Vgl. bereits zum nicht ausreichend langen und nachhaltigen Beobachtungsinteresse: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A -, juris, Rn. 99 ff und Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 24.

    Rn. 126 vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 16 ff.,.

    So hatte die Beklagte im zugehörigen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 7a L 1437/18.A - mit Schriftsatz vom 10. August 2018 mitgeteilt, der Fall werde eng durch die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Tunis betreut und mehrere - auch hochrangige - Mitarbeiter der Botschaft stünden in ständigem Austausch mit den zuständigen tunesischen Behörden.

    Rn. 128 Vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 26, 37.

  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 7a L 1947/18

    Fall Sami A.: Keine Abschiebungsverbote mehr nach Vorlage einer Verbalnote der …

    Rn. 17 Gemessen an diesem Maßstab sind die Umstände, die zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2 AufenthG a.F. in der Person des Antragstellers hinsichtlich Tunesien geführt haben, unter den nunmehr veränderten Umständen im Sinne von § 80 Abs. 7 VwGO - auch unter Berücksichtigung des gesamten Vorbringens des Antragstellers in diesem und den vorangegangen Verfahren 7a L 1200/18.A und 7a L 1437/18.A - im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt fortgefallen bzw. ist die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unter die Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit gesunken.

    Rn. 52 Soweit der Antragsteller im vorangegangenen Verfahren 7a L 1437/18.A mit Schriftsatz vom 8. August 2018 angegeben hat, die Äußerung seines (ehemaligen) Anwalts, der Antragsteller sei nicht gefoltert worden, entspreche nicht der Wahrheit und sei von ihm nicht autorisiert worden, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Rn. 77 Vgl. bereits zum nicht ausreichend langen und nachhaltigen Beobachtungsinteresse: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A -, juris, Rn. 99 ff und Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 24.

    Rn. 80 vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 16 ff.,.

    So hatte die Antragsgegnerin im vorangegangenen Verfahren 7a L 1437/18.A mit Schriftsatz vom 10. August 2018 mitgeteilt, der Fall werde eng durch die Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Tunis betreut und mehrere - auch hochrangige - Mitarbeiter der Botschaft stünden in ständigem Austausch mit den zuständigen tunesischen Behörden.

    Rn. 82 Vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris, Rn. 26, 37.

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2018 - 8 L 2184/18

    Fall Sami A.: Rückholverpflichtung der Stadt Bochum aufgehoben

    Kammer des Gerichts vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - und vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, die auch für die Antragstellerin bindend waren (vgl. § 42 Satz 1 AsylG), in Tunesien - ohne verbindliche Zusicherung im Einzelfall - die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit gedroht hätte.
  • VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18

    Fall Sami A.: Androhung weiterer Zwangsmittel gegen die Stadt Bochum und …

    Rn. 47 Ein anderes Ergebnis ergibt sich derzeit auch nicht vor dem Hintergrund der asylrechtlichen Beschlüsse des Gerichts vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - und vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -.
  • VG Düsseldorf, 09.05.2022 - 29 K 1724/20
    Rn. 32 Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 14. September 2021 - 1 A 5112/20 -, juris, S. 7; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -, juris Rn. 38; VG Stuttgart, Urteil vom 23. Juni 2008 - A 11 K 4917/07 -, juris, S. 6.
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