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   VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079   

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https://dejure.org/2011,65738
VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079 (https://dejure.org/2011,65738)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2011 - 8 A 09.40079 (https://dejure.org/2011,65738)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2011 - 8 A 09.40079 (https://dejure.org/2011,65738)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89

    Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079
    Ausnahmen hiervon hat der Gesetzgeber normiert und in § 41 Nr. 6 ZPO i.V. mit § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG vom 7.9.1989 BVerwG 2 B 110.89 [juris]).

    Vielmehr müssen besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in Fällen der "Vorbefassung" die Besorgnis der Befangenheit i.S. des § 42 Abs. 2 ZPO zu begründen (vgl. BVerwG vom 7.9.1989 BVerwG 2 B 110.89 [juris]).

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079
    Es genügt schon der "böse Schein" der Parteilichkeit, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfG vom 6.7.1999 BVerfGE 101, 46/50; BVerwG vom 5.12.1976 BVerwGE 50, 36/38).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079
    Es genügt schon der "böse Schein" der Parteilichkeit, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfG vom 6.7.1999 BVerfGE 101, 46/50; BVerwG vom 5.12.1976 BVerwGE 50, 36/38).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079
    Das geltende Verfahrensrecht ist von dem Gedanken geprägt, dass ein Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er bereits früher mit der Sache befasst war (vgl. BVerfG vom 4.7.2001 NJW 2001, 3533 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 1 D 2.81

    Disziplinarmaßnahmen bei Zugriffen auf den Geldinhalt von Postsendungen -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079
    Allein die Tatsache, dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung der bisherigen Prozessgeschichte und des maßgeblichen Sachverhalts - wie auch bei deren rechtlicher Beurteilung - eine andere Auffassung vertritt als ein Beteiligter, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen; dies gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht - wofür hier offensichtlich nichts ersichtlich ist - willkürlich sind (BVerwG vom 11.2.1982 BVerwGE 73, 339/346; BVerwG vom 29.5.1991 NJW 1992, 1186/1187; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 54 RdNr. 11 a, 11 b m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 11 U 416/12

    Unfallversicherung

    Von einer auf Willkür beruhenden Rechtsauffassung bzw. Verfahrenshandlung kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 W 28/11 - hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 29.05.1991 - 4 B 71/91 - VGH Bayern, Beschluss vom 03.08.2011 - 8 A 09.40079).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Von einer auf Willkür beruhenden Rechtsauffassung bzw. Verfahrenshandlung kann jedoch nur dann gesprochen werden, wenn sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 W 28/11 - hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 29.05.1991 - 4 B 71/91 - VGH Bayern, Beschluss vom 03.08.2011 - 8 A 09.40079 -).
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