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   BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94   

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BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94 (https://dejure.org/1996,26699)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1996 - 8 AZR 879/94 (https://dejure.org/1996,26699)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1996 - 8 AZR 879/94 (https://dejure.org/1996,26699)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Diese Fragen sind zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten (Senatsurteile vom 26. August 1993, a.a.O., und vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Die Klägerin verkennt, daß der öffentliche Arbeitgeber nach dem Grundgesetz und den entsprechenden landesrechtlichen Normen nur solche Lehrer einsetzen darf, die zu den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen (Senatsurteile vom 18. März 1993 und 7. September 1995, a.a.O.).

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Der Senat hat in den Urteilen vom 26. August 1993 und 14. Dezember 1995 (8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag, zu B II 4 c der Gründe und - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 1 der Gründe) ausgeführt, daß erhebliche Zweifel an der persönlichen Eignung eines Angestellten für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst begründet sind, wenn dieser aufgrund eines freien Willensentschlusses und ohne entschuldigenden Zwang eine Erklärung unterzeichnet hat, künftig für das MfS als inoffizieller Mitarbeiter tätig zu werden.

    Es geht hier nicht um das tatsächliche Bereitstellen einer Wohnung, welches grundsätzlich schon eine die außerordentliche Kündigung rechtfertigende Tätigkeit im Sinne von Abs. 5 Ziff. 2 EV darstellen würde (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1995, a.a.O.), sondern um die mit der Verpflichtungserklärung dokumentierte Bereitschaft, eine solche Tätigkeit für das MfS auszuüben.

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Hat z.B. der Arbeitnehmer später, als er noch nicht mit der Aufdeckung seiner früheren Tätigkeit für das MfS rechnen mußte, diese offenbart und so dem Arbeitgeber die sachgerechte Entscheidung über eine Weiterbeschäftigung ermöglicht, kann dies eine positive Prognose hinsichtlich der künftigen Loyalität des Arbeitnehmers zulassen (vgl. BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - AP Nr. 53 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 27/94

    Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Durch die Anwendung der längeren tarifvertraglichen Kündigungsfrist (vgl. hierzu BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 6 AZR 27/94 - AP Nr. 1 zu § 53 BAT-O) ist allein der Beklagte beschwert, der die Entscheidung nicht angefochten hat.
  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. März 1993 und 4. November 1993 (8 AZR 356/92 - BAGE 72, 361 = AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und - 8 AZR 127/93 - BAGE 75, 46 = AP Nr. 18, a.a.O., jeweils m.w.N.) die Wirksamkeit der Kündigung nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung beurteilt und hierzu im einzelnen folgende Grundsätze entwickelt:.
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Eine Umkehr der im Kündigungsschutzprozeß allgemein bestehenden Beweislast findet nicht statt (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - BAGE 76, 323, 331 f. = AP Nr. 22, a.a.O., zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Die Klägerin unterrichtete am 3. Oktober 1990 an einer öffentlichen Schule und gehörte deshalb dem öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet an (vgl. etwa Senatsurteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35, a.a.O.).
  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 331/92

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Die Klägerin unterrichtete am 3. Oktober 1990 an einer öffentlichen Schule und gehörte deshalb dem öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet an (vgl. etwa Senatsurteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 331/92 - BAGE 72, 350 = AP Nr. 20 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und BAG Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - AP Nr. 35, a.a.O.).
  • BAG, 04.11.1993 - 8 AZR 127/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 18. März 1993 und 4. November 1993 (8 AZR 356/92 - BAGE 72, 361 = AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX und - 8 AZR 127/93 - BAGE 75, 46 = AP Nr. 18, a.a.O., jeweils m.w.N.) die Wirksamkeit der Kündigung nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung beurteilt und hierzu im einzelnen folgende Grundsätze entwickelt:.
  • BAG, 27.06.1996 - 8 AZR 1024/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus BAG, 26.09.1996 - 8 AZR 879/94
    Die dagegen vereinzelt erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht durch, wie der Senat mit Urteil vom 27. Juni 1996 (8 AZR 1024/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe) entschieden hat.
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Sie sind mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) vereinbar (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94 u.a. - NJW 1997, 2307, 2309; BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120, 126; Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - AP § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 24; Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX Nr. 56; Urteil vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 AP § 1 KSchG 1969 Nr. 33; Urteil vom 26. September 1996 - 8 AZR 879/94 -).
  • VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 2/96

    Ordentliche Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst nach KSchG § 1

    cc) Die in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Sonderkündigungstatbeständen vertretene Auffassung des Landesarbeitsgerichts, die Falschbeantwortung von Fragen nach einer MfS-Tätigkeit und einer Verpflichtungserklärung begründe regelmäßig die mangelnde persönliche Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst (vgl. zur st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts BAG ZTR 1997, S. 185, 186 m. w. N.), verletzt ebenfalls die Grundrechte des Beschwerdeführers nicht.
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