Rechtsprechung
VGH Hessen, 29.06.2009 - 8 B 1034/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Dauerhafte Untersagung der Hundehaltung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfassende Aufgabenzuweisung an den Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden gem. § 16 Abs. 1 Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO); Generelle Untersagung der ...
- Judicialis
HSOG § 11; ; HundeVO § 1 Abs. 1 S. 1; ; HundeVO § 16 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Generelle Untersagung der Hundehaltung: Behördenzuständigkeit; Hundehaltung; unselbständige Verfügung; Untersagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 17.03.2009 - 4 L 207/09
- VGH Hessen, 29.06.2009 - 8 B 1034/09
Papierfundstellen
- DÖV 2009, 822
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 27.06.2016 - 8 B 1316/16
Verbot der Hundehaltung
Dies hat seinen Grund darin, dass andernfalls Verstößen gegen die zahlreichen in der HundeVO enthaltenen Ge- und Verbote auch bei Bestehen einer konkreten Gefahr nicht hinreichend und verhältnismäßig begegnet werden könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 8 B 1034/09 - , juris). - VG Gießen, 07.09.2020 - 4 L 2910/20
Verstoß gegen HundeVO - fahrlässig verursachter Hundebiss
Dies hat seinen Grund darin, dass andernfalls Verstößen gegen die zahlreichen in der HundeVO enthaltenen Ge- und Verbote auch bei Bestehen einer konkreten Gefahr nicht hinreichend und verhältnismäßig begegnet werden könnte (vgl. HessVGH, Beschl. v. 29.06.2009, Az.: 8 B 1034/09, zit. nach juris Rn 8; HessVGH, Beschl. v. 27.06.2016, Az.: 8 B 1316/16, BeckRS 2016, 49688 Rn 5).Aus § 16 Abs. 1 HundeVO ergibt sich eine umfassende Aufgabenzuweisung an die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden zum Zweck des Schutzes Dritter gegen dadurch hervorgerufene Gefahren (so auch: HessVGH, Beschl. v. 29.06.2009, Az.: 8 B 1034/09, zit. nach juris Rn 5 f., 9).
- VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19
Haltungsverbot und Sicherstellung von Hunden
Die Zuständigkeit liegt hierfür ebenfalls bei dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde (vergleiche Beschluss des Hess. VGH vom 29.06.2009 - 8 B 1034/09 ). - VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2738/21
Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes
Die Zuständigkeit liegt hierfür ebenfalls bei dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde (vergleiche Beschluss des Hess. VGH vom 29.06.2009 - 8 B 1034/09 ).