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   VGH Hessen, 29.06.2009 - 8 B 1034/09   

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https://dejure.org/2009,12893
VGH Hessen, 29.06.2009 - 8 B 1034/09 (https://dejure.org/2009,12893)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.2009 - 8 B 1034/09 (https://dejure.org/2009,12893)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - 8 B 1034/09 (https://dejure.org/2009,12893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Dauerhafte Untersagung der Hundehaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfassende Aufgabenzuweisung an den Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden gem. § 16 Abs. 1 Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO); Generelle Untersagung der ...

  • Judicialis

    HSOG § 11; ; HundeVO § 1 Abs. 1 S. 1; ; HundeVO § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Generelle Untersagung der Hundehaltung: Behördenzuständigkeit; Hundehaltung; unselbständige Verfügung; Untersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 822
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 27.06.2016 - 8 B 1316/16

    Verbot der Hundehaltung

    Dies hat seinen Grund darin, dass andernfalls Verstößen gegen die zahlreichen in der HundeVO enthaltenen Ge- und Verbote auch bei Bestehen einer konkreten Gefahr nicht hinreichend und verhältnismäßig begegnet werden könnte (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 8 B 1034/09 - , juris).
  • VG Gießen, 07.09.2020 - 4 L 2910/20

    Verstoß gegen HundeVO - fahrlässig verursachter Hundebiss

    Dies hat seinen Grund darin, dass andernfalls Verstößen gegen die zahlreichen in der HundeVO enthaltenen Ge- und Verbote auch bei Bestehen einer konkreten Gefahr nicht hinreichend und verhältnismäßig begegnet werden könnte (vgl. HessVGH, Beschl. v. 29.06.2009, Az.: 8 B 1034/09, zit. nach juris Rn 8; HessVGH, Beschl. v. 27.06.2016, Az.: 8 B 1316/16, BeckRS 2016, 49688 Rn 5).

    Aus § 16 Abs. 1 HundeVO ergibt sich eine umfassende Aufgabenzuweisung an die Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden für den gesamten Bereich des Haltens und Führens von Hunden zum Zweck des Schutzes Dritter gegen dadurch hervorgerufene Gefahren (so auch: HessVGH, Beschl. v. 29.06.2009, Az.: 8 B 1034/09, zit. nach juris Rn 5 f., 9).

  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19

    Haltungsverbot und Sicherstellung von Hunden

    Die Zuständigkeit liegt hierfür ebenfalls bei dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde (vergleiche Beschluss des Hess. VGH vom 29.06.2009 - 8 B 1034/09 ).
  • VG Frankfurt/Main, 26.10.2021 - 5 L 2738/21

    Untersagung der Haltung eines gefährlichen Hundes

    Die Zuständigkeit liegt hierfür ebenfalls bei dem Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde (vergleiche Beschluss des Hess. VGH vom 29.06.2009 - 8 B 1034/09 ).
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