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   VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 B 45/19   

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VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 B 45/19 (https://dejure.org/2019,43127)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.12.2019 - 8 B 45/19 (https://dejure.org/2019,43127)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - 8 B 45/19 (https://dejure.org/2019,43127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 80 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 59 Abs 1 BauO SH
    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Nutzungsuntersagungsverfügung; Änderung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung in der Altstadt von Lübeck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 B 45/19
    Für die Bestimmung der näheren Umgebung kommt es auf die Umgebung zum einen insoweit an, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits das Baugrundstück prägt (BVerwG, Urteil vom 26.05.1978 - IV C 9.77 -, Rn. 33, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2018 - 1 MB 22/17

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 B 45/19
    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (st. Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Januar 2018, Az.1 MB 22/17, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94

    Baurechtswidriger Zustand; Anordnung des Sofortvollzugs; Sofortvollzug;

    Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2019 - 8 B 45/19
    Es kann dahinstehen, ob der Antragsgegnerin die formell baurechtswidrige Nutzung seit Langem bekannt ist, da öffentlich-rechtliche Befugnisse zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände nicht verwirken können (OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2013 - 1 MB 16/13 - und Beschluss vom 06.12.1994 - 1 M 70/94 -, juris).
  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 9/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

    Dies ist gerechtfertigt, um demjenigen, der ein Bauwerk illegal nutzt, einen unberechtigten Vorteil der zwischenzeitlichen Nutzung gegenüber demjenigen, der eine Nutzung erst aufnimmt, wenn die erforderliche Genehmigung erteilt worden ist, zu entziehen (vgl. auch Beschluss der erkennenden Kammer vom 09.12.2019, 8 B 45/19 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom OVG Schleswig vom 13.12.2017, a.a.O.).

    Es kann auch dahinstehen, ob der Antragsgegnerin die formell baurechtswidrige Nutzung seit langem bekannt ist, weil öffentlich-rechtliche Befugnisse zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände nicht verwirken können (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. zuletzt Beschluss vom 09.12.2019, 8 B 45/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 1 MB 16/13 und Beschluss vom 16.12.1994, Az.: 1 M 70/94, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2020 - 1 MB 31/19

    Lübecker Ganghäuser dürfen nicht als Ferienwohnung vermietet werden

    den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2019 (Az. 8 B 45/19) abzuändern und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin wiederherzustellen.
  • VG Schleswig, 18.05.2020 - 8 B 8/20

    Jungfernstieg Nord-Hafenspitze: Eckernförder Nutzungsuntersagung bestätigt

    Dies ist gerechtfertigt, um demjenigen, der ein Bauwerk illegal nutzt, einen unberechtigten Vorteil der zwischenzeitlichen Nutzung gegenüber demjenigen, der eine Nutzung erst aufnimmt, wenn die erforderliche Genehmigung erteilt worden ist, zu entziehen (vgl. auch Beschluss der erkennenden Kammer vom 09.12.2019, 8 B 45/19 unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom OVG Schleswig vom 13.12.2017, a.a.O.).

    Es kann auch dahinstehen, ob der Antragsgegnerin die formell baurechtswidrige Nutzung seit langem bekannt ist, weil öffentlich-rechtliche Befugnisse zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände nicht verwirken können (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. zuletzt Beschluss vom 09.12.2019, 8 B 45/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2013, Az.: 1 MB 16/13 und Beschluss vom 16.12.1994, Az.: 1 M 70/94, juris).

  • VG Schleswig, 19.12.2023 - 8 B 31/23

    Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken?

    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 09.12.2019, 8 B 45/19, Juris).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 8 B 8/22
    Öffentlich-rechtliche Befugnisse zum Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände können nicht verwirken (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. zuletzt Beschluss vom 09.12.2019, 8 B 45/19; OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2013, AZ.
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 05.06.2019 - 8 B 45/19   

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VG Lüneburg, 05.06.2019 - 8 B 45/19 (https://dejure.org/2019,27060)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 05.06.2019 - 8 B 45/19 (https://dejure.org/2019,27060)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 8 B 45/19 (https://dejure.org/2019,27060)
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