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   BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13   

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BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13 (https://dejure.org/2014,20911)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 8 B 86.13 (https://dejure.org/2014,20911)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 8 B 86.13 (https://dejure.org/2014,20911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Charakter der Verweisung des § 10a Abs. 5 S. 2 HS. 2 GlüStV n.F. auf § 29 Abs. 2 S. 2 GlüStV n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Charakter der Verweisung des § 10a Abs. 5 S. 2 HS. 2 GlüStV n.F. auf § 29 Abs. 2 S. 2 GlüStV n.F.

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Die Beschwerde zeigt nicht substantiiert auf, weshalb sich dem Oberverwaltungsgericht eine weitere Klärung der bis zum 30. Juni 2012 bestehenden Möglichkeit eines ergebnisoffenen Erlaubnisverfahrens hätte aufdrängen müssen und welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 S. 14 f.).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Gleiches gilt für die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 - (BVerwGE 39, 355) die die gerichtliche Nachprüfung der zur Auslegung des Begriffs "unbillig" in § 131 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) durch die Behörde zum Inhalt hat.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer von der Beschwerde genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Zielt die Rüge des Beschwerdeführers auf die Nichtbeachtung von revisiblem Landesrecht bei der Auslegung und Anwendung von nicht revisiblem Landesrecht ab, eröffnen die revisiblen Vorschriften des Landesrechts dem Revisionsgericht keinen generellen Prüfungsraum auf sonstiges Landesrecht, dessen Überprüfbarkeit durch das Bundesverwaltungsgericht nicht gegeben ist; denn die Anwendungsreichweite einer revisiblen Norm kann nicht das Ausmaß der Revisibilität anderer Normen bestimmen (Urteil vom 24. April 2005 - BVerwG 8 C 5.04 - BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Soweit sich diese Entscheidungen zu Fragen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und Art. 3 Abs. 1 GG verhalten (Urteile vom 13. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 75.59 - BVerwGE 15, 196 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 5, vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 = Buchholz 237.5 § 106 HessBG 62 Nr. 1, vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 49.76 - BVerwGE 55, 349 = Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 217, vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 37.78 - BVerwGE 57, 174 = Buchholz 235 § 32 BBesG Nr. 1 und vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - BVerwGE 75, 86 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29) ist weder diesen Entscheidungen der in der Beschwerde aufgestellte Rechtssatz zu entnehmen "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist unzulässig, sofern die dieser Praxis zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen und auch nicht aus anderen Gründen zu rechtswidrigen Ergebnissen führen" noch findet sich in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der von der Beschwerde behauptete Rechtssatz "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist jederzeit zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG".
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Soweit sich diese Entscheidungen zu Fragen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und Art. 3 Abs. 1 GG verhalten (Urteile vom 13. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 75.59 - BVerwGE 15, 196 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 5, vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 = Buchholz 237.5 § 106 HessBG 62 Nr. 1, vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 49.76 - BVerwGE 55, 349 = Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 217, vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 37.78 - BVerwGE 57, 174 = Buchholz 235 § 32 BBesG Nr. 1 und vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - BVerwGE 75, 86 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29) ist weder diesen Entscheidungen der in der Beschwerde aufgestellte Rechtssatz zu entnehmen "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist unzulässig, sofern die dieser Praxis zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen und auch nicht aus anderen Gründen zu rechtswidrigen Ergebnissen führen" noch findet sich in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der von der Beschwerde behauptete Rechtssatz "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist jederzeit zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG".
  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 49.76

    Zahlungsanspruch aus dem Gleichheitssatz - Bindung durch eine Handhabung, die ein

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Soweit sich diese Entscheidungen zu Fragen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und Art. 3 Abs. 1 GG verhalten (Urteile vom 13. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 75.59 - BVerwGE 15, 196 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 5, vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 = Buchholz 237.5 § 106 HessBG 62 Nr. 1, vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 49.76 - BVerwGE 55, 349 = Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 217, vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 37.78 - BVerwGE 57, 174 = Buchholz 235 § 32 BBesG Nr. 1 und vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - BVerwGE 75, 86 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29) ist weder diesen Entscheidungen der in der Beschwerde aufgestellte Rechtssatz zu entnehmen "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist unzulässig, sofern die dieser Praxis zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen und auch nicht aus anderen Gründen zu rechtswidrigen Ergebnissen führen" noch findet sich in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der von der Beschwerde behauptete Rechtssatz "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist jederzeit zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG".
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Die Beschwerde muss darlegen, dass gerade die angeblich verletzte Regelung rechtsgrundsätzliche Fragen aufwirft (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 6 B 12.09 - Rn. 6).
  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Soweit sich diese Entscheidungen zu Fragen der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und Art. 3 Abs. 1 GG verhalten (Urteile vom 13. Dezember 1962 - BVerwG 3 C 75.59 - BVerwGE 15, 196 = Buchholz 427.3 § 342 LAG Nr. 5, vom 22. Januar 1969 - BVerwG 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 = Buchholz 237.5 § 106 HessBG 62 Nr. 1, vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 49.76 - BVerwGE 55, 349 = Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 217, vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 37.78 - BVerwGE 57, 174 = Buchholz 235 § 32 BBesG Nr. 1 und vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - BVerwGE 75, 86 = Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29) ist weder diesen Entscheidungen der in der Beschwerde aufgestellte Rechtssatz zu entnehmen "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist unzulässig, sofern die dieser Praxis zugrunde liegenden Erwägungen der Zielsetzung der vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung entsprechen und auch nicht aus anderen Gründen zu rechtswidrigen Ergebnissen führen" noch findet sich in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der von der Beschwerde behauptete Rechtssatz "ein willkürliches Abweichen der Behörde von ihrer eigenen bzw. der sonst allgemein von den Behörden im Geltungsbereich des Gesetzes bisher in vergleichbaren Fällen eingehaltenen und auch weiterhin beabsichtigten ständigen Praxis in besonders gelagerten Fällen ist jederzeit zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG".
  • BVerwG, 15.06.2009 - 6 B 12.09

    Abweichung in einem tragenden abstrakten Rechtssatz bei Auseinanderfallen des

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2014 - 8 B 86.13
    Die Beschwerde muss darlegen, dass gerade die angeblich verletzte Regelung rechtsgrundsätzliche Fragen aufwirft (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 6 B 12.09 - Rn. 6).
  • BVerwG, 29.11.1956 - I C 40.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.11.1956 - I C 73.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.10.1955 - IV C 26.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 37.78

    Unterrichtsgeldpauschale - Lineare Besoldungserhöhungen

  • VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16

    Antragsteller, die die Mindesvoraussetzungen erfüllt haben, haben Anspruch auf

    Durch die Duldungspflicht, die an die materiellen Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages gebunden sei, würden - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22.07.2014, Az.: 8 B 86/13) - die nachteiligen Folgen der gesetzlichen Erlaubnispflicht für die Dauer des Konzessionsverfahrens vermindert.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 6 B 11140/15

    Duldung der Sportwettvermittlung in einer Verkaufsstelle - Mindestabstand von

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 8 B 86.13, juris, Rn. 10) vielmehr ausgeführt, dadurch würden Sportwettvermittler keiner Duldungspflicht unterworfen, vielmehr würden die nachteiligen Folgen der gesetzlichen Erlaubnispflicht für die Dauer des Konzessionsverfahrens vermindert.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2015 - 2 MB 1/15

    Glücksspiel (Untersagung von Sportwetten)

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. 22.07.2014 - 8 B 86/13 -) hat eine solche Überlegung mit Blick auf eine vergleichbare Praxis in Rheinland-Pfalz wie folgt gebilligt:.
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